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WTO
Welthandelsorganisation

 

Auf der 5. Ministerkonferenz im mexikanischen Cancún vom 10. bis 14.9.2003 wollen die Handels- und Wirtschaftsminister der 146 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) einen Durchbruch in den Verhandlungen um eine Verringerung der Agrarsubventionen und um eine Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte erzielen. Die Aufnahme der laufenden Verhandlungsrunde, die bis zum 1.1.2005 abgeschlossen sein soll, war auf der 4. Ministerkonferenz in Doha (Katar) im November 2001 beschlossen worden.

Gründung
Die WTO (World Trade Organization) wurde am 15.4.1994 in Marrakech (Marokko) als Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) von 1947 gegründet und trat am 1.1.1995 in Kraft. Sie hat heute 146 Mitglieder: 145 Vertragsstaaten und die Europäischen Gemeinschaften (EG), vertreten durch die Kommission der Europäischen Union (EU). Beobachterstatus haben 30 Staaten, darunter Russland und Saudi-Arabien. Mit diesen Ländern müssen innerhalb von fünf Jahren Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden (Ausnahme: Vatikanstadt). Saudi-Arabien wird voraussichtlich Anfang 2004 WTO-Mitglied.

Ziele und Aufgaben
Die WTO soll die internationalen Handelsbeziehungen innerhalb bindender Regelungen organisieren, Handelspraktiken überprüfen und für eine effektive Streitschlichtung bei Handelskonflikten sorgen. Ihr obliegt die Weiterverfolgung der GATT-Prinzipien: Gegenseitigkeit (die handelspolitischen Leistungen, die sich die GATT-Signatare gegenseitig einräumen, müssen gleichwertig sein), Liberalisierung (Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen) und Meistbegünstigung (Zoll- und Handelsvorteile, die sich zwei GATT-Mitglieder gegenseitig einräumen, sollen allen Unterzeichnerstaaten zugute kommen).

Hauptorgane
Oberstes Beschlussorgan der WTO ist die Ministerkonferenz (bisher 1996, 1998, 1999 und 2001). Ein Generalrat aus Experten aller Mitgliedstaaten für die Arbeit zwischen den Ministerkonferenzen fungiert auch als Streitschlichtungsgremium DSB (Dispute Settlement Body) und auch als Organ zur Überprüfung von Handelspraktiken. In der Ministerkonferenz und im Generalrat gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Unterorgane sind

  • (1.) der Rat für Warenhandel (GATT-Rat),
  • (2.) der Rat für Handel mit Dienstleistungen GATS (General Agreement on Trade in Services) und
  • (3.) der Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums TRIPS (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights).
Das Generalsekretariat am Sitz der WTO in Genf untersteht einem Generaldirektor. Dieses Amt wird seit September 2002 vom Thailänder Supachai Panitchpakdi bekleidet.

Der DSB verfügt über kein eigenes Gericht. Verstößt ein Staat gegen das GATT, kann der dadurch verletzte Staat (oder eine Organisation wie die EU im laufenden "Stahlstreit" mit den USA) die Einsetzung eines unabhängigen "Panels" durch den Allgemeinen Rat beantragen, das seine Rechtsauffassungen in einem "Bericht" dem Rat vorlegt. Dieser kann die Einsetzung des Panels wie auch den "Bericht" nur einstimmig ablehnen (dasselbe gilt für das Berufungsorgan, das die Streitparteien darüber hinaus anrufen können). Auf diesem Weg als verfassungswidrig festgestellte Maßnahmen sind aufzuheben.

Bisherige Zollsenkungsrunden
Seit 1947 wurden im Rahmen des GATT acht Zollsenkungsrunden durchgeführt. Bis 1964 ging es um bilaterale Zollsenkungen, die aufgrund der Meistbegünstigung automatisch auch den übrigen Signataren zugute kamen. Seit der 6. Runde 1964-67 (Kennedy-Runde) wurden multilaterale Verhandlungen über "lineare" Zollsenkungen geführt (d.h., derselbe Prozentsatz wird für möglichst viele Tarifpositionen verwendet), in der 7. Runde 1973-79 (Tokio-Runde) zusätzlich über die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, sog. Non-tariff-barriers = zollumgehende Schranken, wie z.B. technische Normen oder Hygienevorschriften, Einfuhr- und Zulassungsbestimmungen, Subventionierung einzelner Branchen - wie Landwirtschaft und Textil - sowie Anti-Dumpingmaßnahmen. Ging es in den bisherigen Runden im wesentlichen nur um den Zollabbau und eine tendenzielle Angleichung/Absenkung der Zölle bei Industriegütern (von durchschnittlich 40 Prozent auf 4,7 Prozent), wurden in die 8. Runde (Uruguay-Runde; 1986-93) eine Reihe neuer Bereiche, wie die Liberalisierung des Agrar- und Textilbereichs und der Dienstleistungen sowie der Schutz geistigen Eigentums im Handel, aufgenommen und ein weiterer Zollabbau um durchschnittlich 38 Prozent vereinbart.

Seit der ersten Ministerkonferenz (1996) wurden Abkommen zur Liberalisierung in den Bereichen Telekommunikation, Informationstechnologie und Finanzdienstleistungen (Banken-, Versicherungs- und Wertpapierdienste) geschlossen.

Internet: www.wto.org

   
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