Im
internationalen Vergleich ist der Nichtraucherschutz
in Deutschland noch wenig entwickelt, obwohl auch hier
Veränderungen zu verzeichnen sind. So herrscht
mittlerweile zum Beispiel Rauchverbot in weiten Teilen
von Bahnhöfen und Flughäfen. Zahlreiche öffentliche
Einrichtungen (Universitäten, Schulen, Behörden,
Krankenhäuser etc.) sind inzwischen rauchfrei.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll ein Gesetz
zum Schutz der Nichtraucher das Rauchen in öffentlichen
Gebäuden ab 2007 verbieten. Verbraucherschutzminister
Horst Seehofer (CSU) und Gesundheitsministerin Ulla
Schmidt (SPD) wollen einen entsprechenden Gesetzentwurf
aber erst dann vorlegen, wenn sie sich einer Mehrheit
im Parlament sicher sein können. Das Verbraucherschutzministerium
prüft trotz koalitionsinterner Bedenken zudem,
das geplante Verbot auf weite Teile der Gastronomie
auszudehnen. In Europa nimmt die Zahl der Staaten, die
Rauchverbote erlassen haben, zu:
In Belgien
soll ab 2007 das Rauchen in allen Restaurants, Cafés
oder Snackbars verboten sein. Bereits jetzt sind in
Restaurants Raucherecken nur zugelassen, wenn diese
höchstens ein Viertel aller Plätze ausmachen.
Auch in Bistros muss die Hälfte aller Plätze
für Nichtraucher reserviert sein.
In Deutschland
ist nur das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt;
weiter gehende Initiativen scheiterten bisher. Viele
Verantwortliche verhalten sich aber trotzdem nichtraucherfreundlich:
Bei der Deutschen Bahn etwa herrscht ein teilweises
Rauchverbot. Auch auf Flughäfen darf nur noch
in ausgewiesenen Zonen geraucht werden. An Schulen
ist die Regelung den Ländern überlassen,
die Rauchverbote sehr unterschiedlich handhaben. So
gilt an Schulen in Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen
und Bayern ein generelles Rauchverbot für Schüler
und Lehrer. In der Gastronomie sollen freiwillige
Maßnahmen der Gaststätten- und Restaurantbetreiber
dazu beitragen, gesetzliche Verbote zu vermeiden.
In Estland
tritt 2007 ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten
in Kraft, dabei bleiben abgetrennte, ventilierte Raucherräume
möglich.
In Finnland
ist ab 2007 ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten
vorgesehen.
In Frankreich
gilt bereits seit 1992 ein eingeschränktes Rauchverbot:
In Gastronomiebetrieben sind Raucherinseln bzw. Nichtraucherzonen
gesetzlich vorgeschrieben, allerdings findet das Gesetz
kaum Beachtung; eine Verschärfung ist geplant.
In Großbritannien
tritt 2007 ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie
in Kraft. In Schottland
gilt seit 2006 ein strenges Rauchverbot in Restaurants,
Kneipen, Theatern und Kinos. In Wales
existiert bisher noch kein Rauchverbot.
In Irland
wurde als erstem europäischen Land 2004 ein strenges
Rauchverbot in öffentlichen Transportmitteln,
geschlossenen öffentlichen Räumen wie Pubs
sowie an fast allen Arbeitsplätzen erlassen.
In Italien
gilt seit 2004 in allen Zügen Rauchverbot, seit
2005 ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten
(ausgenommen Raucherzimmer mit separater Lüftung)
und in öffentlichen Gebäuden.
In Lettland
ist das Rauchen seit 2006 in Restaurants, Bars, Cafés
und Diskotheken nur noch in abgetrennten und mit einer
speziellen Belüftungsanlage ausgestatteten Räumen
erlaubt. Außerdem gilt Rauchverbot in Kinos,
Theatern, Banken, Postämtern und Sportstätten.
Auf Malta
ist das Rauchen in Kinos, Bars, Restaurants und anderen
öffentlichen Einrichtungen seit 2005 nur noch
in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet.
In Mazedonien
ist das Rauchen in Restaurants und Gaststätten,
in öffentlichen Gebäuden und Büros
sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen,
Universitäten sowie bei Hallensport- und Kulturveranstaltungen
seit Anfang 2006 verboten. Nichtraucherzonen müssen
an allen nicht im Freien gelegenen öffentlichen
Orten eingerichtet werden, darunter Bars, Restaurants
und Regierungsbehörden.
In den Niederlanden
ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden,
in Hotels, Restaurants sowie auf Bahnhöfen und
in Firmen seit 2004 verboten.
In Norwegen
gilt seit 2004 ein strenges Rauchverbot in Gaststätten,
Bars und Hotels sowie in Bussen und Bahnen.
In Österreich
darf seit Januar 2006 in öffentlichen Gebäuden
und in Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden.
Die Gastronomie hat sich dazu verpflichtet, bis 2007
in 90% der etwa 30000 Lokale mit mehr als 75 m2 Fläche
Nichtraucherzonen einzuführen; zwei Fünftel
aller Plätze sollen Nichtrauchern vorbehalten
sein.
In Portugal
wird es ab 2007 ein beschränktes Rauchverbot
geben.
In Schweden
gilt seit 2005 ein Rauchverbot für Bars, Cafés
und Restaurants; weiterhin erlaubt ist das Rauchen
in deren Freiluftbereichen. Eigene Raucherräume
sind zugelassen.
In der Schweiz
ist das Rauchverbot kantonal geregelt. Grundsätzlich
soll das Rauchen in Restaurants verboten werden, wenn
in den jeweiligen Räumen Getränke ausgeschenkt
oder Speisen serviert werden. Ausnahmen sollen nur
erlaubt sei, wenn die Gaststätten über räumlich
abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer
verfügen.
In Spanien
gilt seit Anfang 2006 ein weit reichendes Rauchverbot:
Das Rauchen am Arbeitsplatz, in Bürogebäuden,
kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren und öffentlichen
Verkehrsmitteln ist untersagt. Bars und Restaurants
mit mehr als 100 m2 Fläche müssen getrennte
Bereiche für Raucher und Nichtraucher einrichten.
Kleinere Lokale können selbst darüber entscheiden,
ob das Rauchen gestattet bleibt, müssen dies
aber deutlich kenntlich machen. Auf Mallorca ist das
Rauchen in fast allen öffentlichen Räumen
sowie am Arbeitsplatz seit 2005 verboten. Zu rauchfreien
Zonen wurden neben Amtsgebäuden, Büros und
Banken auch Kneipen, Cafés oder Restaurants
erklärt. Von den Vergnügungslokalen sind
nur solche ausgenommen, die kein Essen zubereiten
oder servieren, also Cocktail-Bars und Diskotheken.
In der Tschechischen
Republik ist das Rauchen seit Anfang 2006 in
öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos
und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen
oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus
verboten. Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen,
in denen auch Nichtraucher arbeiten.
Kein
absolutes Rauchverbot gibt es nur noch in Deutschland,
Dänemark, Litauen, Luxemburg, Polen, der Slowakei,
Ungarn, Slowenien, Serbien, Montenegro, Griechenland
und Zypern.
Rauchfreie
Züge: In Italien, Frankreich und der Schweiz
gilt ein generelles Rauchverbot in Zügen. Dies
gilt auch in Deutschland und Österreich, wenn von
dort Züge in diese Länder fahren, wie etwa
bei den EuroCity-Zügen (EC) Paris Frankfurt/Main,
Zürich München oder Zürich Wien. Bei
einigen EC-Zügen hängt die Deutsche Bahn ab
den Grenzbahnhöfen Raucherwagen an. Allerdings
sind inzwischen in Deutschland viele und in Österreich
die meisten Züge des Regionalverkehrs rauchfrei.
Ein generelles Rauchverbot in Zügen wird derzeit
auch bei den Bahngesellschaften dieser Länder erwogen.
Anti-Tabak-Konvention:
Die WHO Framework Convention on Tobacco Control (FCTC),
das weltweit erste Übereinkommen zur öffentlichen
Gesundheit, wurde 2003 von allen 192 Mitgliedstaaten
der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
im Rahmen der 56. WHO-Versammlung einstimmig verabschiedet.
Die Rahmenvereinbarung trat am 27. Februar 2005 in Kraft.
Sie wurde bisher von 168 Staaten gezeichnet und von
137 ratifiziert (darunter Deutschland, Österreich
und der Schweiz). Die Konvention verpflichtet die Beitrittsstaaten
dazu, ihre Vorgaben binnen drei bis fünf Jahren
in nationales Recht umzusetzen. Unter anderem sieht
das Übereinkommen ein Werbe- und Sponsoringverbot
für Zigaretten vor, die Erhöhung der Tabaksteuer
und Zigarettenpreise, Warnhinweise auf Tabakverpackungen
sowie Schutzmaßnahmen gegen das Passivrauchen.
Die EU-Kommission
hat 2003 eine Richtlinie beschlossen, die absolute Werbeverbote
für Tabakwaren vorsieht. Alle EU-Mitgliedstaaten
ausgenommen Deutschland (das gegen die Richtlinie
klagte) haben diese in entsprechendes nationales Gesetz
umgewandelt.
Tabakrauch
gilt als stark gesundheitsschädigend, nicht nur
für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern
auch für alle, die den Rauch passiv einatmen. Passivraucher
haben laut WHO ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisko,
die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch
das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Nach einer
Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (Heidelberg)
von Ende 2005 sterben allein in Deutschland jährlich
3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens.
Für die Behandlung von tabakbedingten Krankheiten
müssen jährlich rd. 17 Mrd. Euro aufgewendet
werden. (MvB)
Links:
Weltgesundheitsorganisation
(WHO):
www.who.int
WHO
Framework Convention on Tobacco Control:
www.fctc.org
Download-Adresse
www.who.int/tobacco/framework/download/en/index.html
Drogenbeauftragte
der Bundesregierung: www.drogenbeauftragte.de
Deutsches
Krebsforschungszentrum:
www.dkfz.de
Nichtraucher-Portal:
www.rauchfrei.de
Nichtraucher-Initiative
Deutschland e.V. (NID):
www.nichtraucherschutz.de
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