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Nichtraucherschutz in Europa
 

Im internationalen Vergleich ist der Nichtraucherschutz in Deutschland noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Veränderungen zu verzeichnen sind. So herrscht mittlerweile zum Beispiel Rauchverbot in weiten Teilen von Bahnhöfen und Flughäfen. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen (Universitäten, Schulen, Behörden, Krankenhäuser etc.) sind inzwischen rauchfrei. Nach dem Willen der Bundesregierung soll ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ab 2007 verbieten. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollen einen entsprechenden Gesetzentwurf aber erst dann vorlegen, wenn sie sich einer Mehrheit im Parlament sicher sein können. Das Verbraucherschutzministerium prüft trotz koalitionsinterner Bedenken zudem, das geplante Verbot auf weite Teile der Gastronomie auszudehnen. In Europa nimmt die Zahl der Staaten, die Rauchverbote erlassen haben, zu:

In Belgien soll ab 2007 das Rauchen in allen Restaurants, Cafés oder Snackbars verboten sein. Bereits jetzt sind in Restaurants Raucherecken nur zugelassen, wenn diese höchstens ein Viertel aller Plätze ausmachen. Auch in Bistros muss die Hälfte aller Plätze für Nichtraucher reserviert sein.

In Deutschland ist nur das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt; weiter gehende Initiativen scheiterten bisher. Viele Verantwortliche verhalten sich aber trotzdem nichtraucherfreundlich: Bei der Deutschen Bahn etwa herrscht ein teilweises Rauchverbot. Auch auf Flughäfen darf nur noch in ausgewiesenen Zonen geraucht werden. An Schulen ist die Regelung den Ländern überlassen, die Rauchverbote sehr unterschiedlich handhaben. So gilt an Schulen in Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer. In der Gastronomie sollen freiwillige Maßnahmen der Gaststätten- und Restaurantbetreiber dazu beitragen, gesetzliche Verbote zu vermeiden.

In Estland tritt 2007 ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten in Kraft, dabei bleiben abgetrennte, ventilierte Raucherräume möglich.

In Finnland ist ab 2007 ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten vorgesehen.

In Frankreich gilt bereits seit 1992 ein eingeschränktes Rauchverbot: In Gastronomiebetrieben sind Raucherinseln bzw. Nichtraucherzonen gesetzlich vorgeschrieben, allerdings findet das Gesetz kaum Beachtung; eine Verschärfung ist geplant.

In Großbritannien tritt 2007 ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. In Schottland gilt seit 2006 ein strenges Rauchverbot in Restaurants, Kneipen, Theatern und Kinos. In Wales existiert bisher noch kein Rauchverbot.

In Irland wurde als erstem europäischen Land 2004 ein strenges Rauchverbot in öffentlichen Transportmitteln, geschlossenen öffentlichen Räumen wie Pubs sowie an fast allen Arbeitsplätzen erlassen.

In Italien gilt seit 2004 in allen Zügen Rauchverbot, seit 2005 ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten (ausgenommen Raucherzimmer mit separater Lüftung) und in öffentlichen Gebäuden.

In Lettland ist das Rauchen seit 2006 in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken nur noch in abgetrennten und mit einer speziellen Belüftungsanlage ausgestatteten Räumen erlaubt. Außerdem gilt Rauchverbot in Kinos, Theatern, Banken, Postämtern und Sportstätten.

Auf Malta ist das Rauchen in Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen seit 2005 nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet.

In Mazedonien ist das Rauchen in Restaurants und Gaststätten, in öffentlichen Gebäuden und Büros sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Universitäten sowie bei Hallensport- und Kulturveranstaltungen seit Anfang 2006 verboten. Nichtraucherzonen müssen an allen nicht im Freien gelegenen öffentlichen Orten eingerichtet werden, darunter Bars, Restaurants und Regierungsbehörden.

In den Niederlanden ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, in Hotels, Restaurants sowie auf Bahnhöfen und in Firmen seit 2004 verboten.

In Norwegen gilt seit 2004 ein strenges Rauchverbot in Gaststätten, Bars und Hotels sowie in Bussen und Bahnen.

In Österreich darf seit Januar 2006 in öffentlichen Gebäuden und in Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Die Gastronomie hat sich dazu verpflichtet, bis 2007 in 90% der etwa 30000 Lokale mit mehr als 75 m2 Fläche Nichtraucherzonen einzuführen; zwei Fünftel aller Plätze sollen Nichtrauchern vorbehalten sein.

In Portugal wird es ab 2007 ein beschränktes Rauchverbot geben.

In Schweden gilt seit 2005 ein Rauchverbot für Bars, Cafés und Restaurants; weiterhin erlaubt ist das Rauchen in deren Freiluftbereichen. Eigene Raucherräume sind zugelassen.

In der Schweiz ist das Rauchverbot kantonal geregelt. Grundsätzlich soll das Rauchen in Restaurants verboten werden, wenn in den jeweiligen Räumen Getränke ausgeschenkt oder Speisen serviert werden. Ausnahmen sollen nur erlaubt sei, wenn die Gaststätten über räumlich abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer verfügen.

In Spanien gilt seit Anfang 2006 ein weit reichendes Rauchverbot: Das Rauchen am Arbeitsplatz, in Bürogebäuden, kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln ist untersagt. Bars und Restaurants mit mehr als 100 m2 Fläche müssen getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher einrichten. Kleinere Lokale können selbst darüber entscheiden, ob das Rauchen gestattet bleibt, müssen dies aber deutlich kenntlich machen. Auf Mallorca ist das Rauchen in fast allen öffentlichen Räumen sowie am Arbeitsplatz seit 2005 verboten. Zu rauchfreien Zonen wurden neben Amtsgebäuden, Büros und Banken auch Kneipen, Cafés oder Restaurants erklärt. Von den Vergnügungslokalen sind nur solche ausgenommen, die kein Essen zubereiten oder servieren, also Cocktail-Bars und Diskotheken.

In der Tschechischen Republik ist das Rauchen seit Anfang 2006 in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus verboten. Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen, in denen auch Nichtraucher arbeiten.

Kein absolutes Rauchverbot gibt es nur noch in Deutschland, Dänemark, Litauen, Luxemburg, Polen, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Serbien, Montenegro, Griechenland und Zypern.

Rauchfreie Züge: In Italien, Frankreich und der Schweiz gilt ein generelles Rauchverbot in Zügen. Dies gilt auch in Deutschland und Österreich, wenn von dort Züge in diese Länder fahren, wie etwa bei den EuroCity-Zügen (EC) Paris Frankfurt/Main, Zürich München oder Zürich Wien. Bei einigen EC-Zügen hängt die Deutsche Bahn ab den Grenzbahnhöfen Raucherwagen an. Allerdings sind inzwischen in Deutschland viele und in Österreich die meisten Züge des Regionalverkehrs rauchfrei. Ein generelles Rauchverbot in Zügen wird derzeit auch bei den Bahngesellschaften dieser Länder erwogen.

Anti-Tabak-Konvention: Die WHO Framework Convention on Tobacco Control (FCTC), das weltweit erste Übereinkommen zur öffentlichen Gesundheit, wurde 2003 von allen 192 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen der 56. WHO-Versammlung einstimmig verabschiedet. Die Rahmenvereinbarung trat am 27. Februar 2005 in Kraft. Sie wurde bisher von 168 Staaten gezeichnet und von 137 ratifiziert (darunter Deutschland, Österreich und der Schweiz). Die Konvention verpflichtet die Beitrittsstaaten dazu, ihre Vorgaben binnen drei bis fünf Jahren in nationales Recht umzusetzen. Unter anderem sieht das Übereinkommen ein Werbe- und Sponsoringverbot für Zigaretten vor, die Erhöhung der Tabaksteuer und Zigarettenpreise, Warnhinweise auf Tabakverpackungen sowie Schutzmaßnahmen gegen das Passivrauchen.

Die EU-Kommission hat 2003 eine Richtlinie beschlossen, die absolute Werbeverbote für Tabakwaren vorsieht. Alle EU-Mitgliedstaaten  ausgenommen Deutschland (das gegen die Richtlinie klagte)  haben diese in entsprechendes nationales Gesetz umgewandelt.

Tabakrauch gilt als stark gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen. Passivraucher haben laut WHO ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (Heidelberg) von Ende 2005 sterben allein in Deutschland jährlich 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens. Für die Behandlung von tabakbedingten Krankheiten müssen jährlich rd. 17 Mrd. Euro aufgewendet werden. (MvB)

Links:

Weltgesundheitsorganisation (WHO):
www.who.int

WHO Framework Convention on Tobacco Control:
www.fctc.org

Download-Adresse
www.who.int/tobacco/framework/download/en/index.html

Drogenbeauftragte der Bundesregierung: www.drogenbeauftragte.de

Deutsches Krebsforschungszentrum:
www.dkfz.de

Nichtraucher-Portal:
www.rauchfrei.de

Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID):
www.nichtraucherschutz.de

 

   
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