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LKW-Maut auf deutschen Autobahnen
 

Vom 1. Januar 2005 an gilt auf allen Bundesautobahnen (BAB) eine streckenbezogene Maut für inländische und ausländische Lastkraftwagen (LKW) ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Betroffen sind 1,2 bis 1,4 Millionen Fahrzeuge, davon ein Drittel aus dem Ausland. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 15. Dezember 2004 die Betriebserlaubnis für das Mautsystem erteilt.

Die Maut beträgt je nach Größe und Achszahl des LKW zwischen neun und 14 Cent pro Kilometer. Der Bund erwartet für 2005 Einnahmen von 3 Mrd. Euro. Abzüglich der Betriebskosten verbleiben für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur 2,4 Mrd. Euro. Davon sollen 1,2 Mrd. Euro in die Bundesfernstraßen fließen, 910 Mio. Euro in das Schienennetz und 290 Mio. Euro in Wasserstraßen. Bei Verstößen wird die Gebühr nacherhoben und ein Bußgeld verhängt, das im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro betragen kann.

Nutzerfinanzierung des Autobahnbaus
Mit der Einführung der Maut nimmt die Bundesrepublik einen Wechsel von der Steuerfinanzierung hin zu einer Nutzerfinanzierung des Autobahnbaus vor. Auch soll eine verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten erreicht werden, da insbesondere schwere LKW hohe Kosten für den Erhalt und Betrieb von Autobahnen verursachen (ein »40-Tonner« belastet die Straßendecke etwa 60.000 mal stärker als ein PKW). Die Maut dient der Sicherung der Finanzierung des weiteren Ausbaus und der Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Sie soll zudem einen Anreiz zu einer ökologisch sinnvollen Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße schaffen.

Probleme mit dem System
Die LKW-Maut sollte ursprünglich bereits am 1. September 2003 eingeführt werden. Wegen gravierender technischer Mängel musste das Betreiberkonsortium Toll Collect (bestehend aus den Unternehmen Deutsche Telekom, DaimlerChrysler und Cofiroute) den Start zweimal verschieben, ohne sich auf einen verbindlichen Zeitplan festlegen zu können. Nach Verstreichen eines Ultimatums des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und der Ablehnung eines Angebots von Toll Collect, den Vertrag im Hinblick auf Leistungen, Termine und Haftungsfragen zu ändern, kündigte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe am 17. Februar 2004 den Mautvertrag und nahm Gespräche mit den Anbietern alternativer Systeme auf. Am 29. Februar erzielte Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Vorstandschefs der Deutschen Telekom und von DaimlerChrysler einen Kompromiss, der die Kündigung hinfällig machte. Die Verschiebung des Maut-Starts verursachte im Verkehrsetat 2004 eine Deckungslücke von 2,1 Mrd. Euro. Sie wurde im Wesentlichen geschlossen, indem die Deutsche Bahn zu einer vorzeitigen Kreditrückzahlung an den Bund veranlasst und Toll Collect zu Vertragsstrafen und Schadenersatzzahlungen herangezogen wurden.

Das Mautsystem geht zunächst in einer einfacheren Version in Betrieb. Die Vollversion soll 2006 folgen. Probleme bereitet noch der schleppende Einbau der automatischen Erfassungsgeräte (so genannte On-Board Units, kurz Obus) in die Lastwagen. Dadurch kann es zu Verkehrsstaus kommen. Ursprüngliches Ziel war es, mit 500.000 Geräten zu starten. Nach einer Prognose von Toll Collect sind bis zum Jahreswechsel aber erst 300.000 LKW mit einem Bordcomputer ausgerüstet. Die anderen LKW müssen über das Internet oder am Automaten eingebucht werden. Besonders französische Transportunternehmen sind beim Einbau der Obus sehr zurückhaltend, weshalb in der Anfangsphase vor allem an den deutsch-französischen Grenzübergängen mit Staus gerechnet wird. Toll Collect setzt zusätzliche 5200 Helfer ein, die den Fahrern von LKW ohne Bordcomputer bei der manuellen Maut-Bezahlung zur Hand gehen.

Streit um Schadenersatz
Wegen der Startprobleme fordert Bundesverkehrsminister Stolpe von den Toll Collect-Eigentümern DaimlerChrysler, Deutsche Telekom und Cofiroute Schadenersatz und Vertragsstrafen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro. Stolpe wirft Toll Collect vor, er sei über die zeitliche Verzögerung des Projekts getäuscht worden. Ein Telekom-Sprecher erklärte, man halte »an der bekannten Rechtsauffassung fest«. Danach sieht das Unternehmen keine Grundlage für den geforderten Schadenersatz, weil es für die Verzögerungen monatliche Strafzahlungen leistet. Ebenso äußerte sich DaimlerChrysler. Den Streit zwischen dem Bund und den Toll Collect-Eigentümern um Schadenersatz für den verspäteten Maut-Start soll ein Schiedsgericht klären.

Links:
- Bundesamt für Güterverkehr (BAG): www.bag.bund.de
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:    www.bmvbw.de
- Toll Collect: www.toll-collect.de



www.bag.bund.de

 


 

 

 

 

 

 

 

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