Der Fischer Weltalmanach
nachrichtenstaatenbiografienkulturarchivglossar




Biografien

wissensquiz
stichwort
buch
cd rom

tauschbörse

buch tipps
faq
links
bestellen
kontakt

 

fischer taschenbuch verlag



www.weltalmanach.de
Anti-Doping-Code
 

So alt wie der Wettkampfsport selbst ist auch die Praxis, durch künstliche Substanzen oder Methoden die Leistung zu steigern. Als neues Fundament im Kampf gegen verbotene Mittel und Methoden beschlossen dazu im März 2003 die Vertreter von 65 Sportorganisationen und 73 Regierungen auf der zweiten Welt-Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen (Dänemark) den Anti-Doping-Code. Entwickelt wurde das Dokument, das die Regelungen zu Kontrollen, Verfahren und Sanktionen harmonisiert und standardisiert, unter der Führung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Kernpunkte des Code

Nicht nur der Nachweis, sondern auch der Versuch der Nutzung sowie der Besitz und der Handel von verbotenen Mitteln und Methoden werden künftig als Verstoß geahndet. Fortgeschrieben wird die Politik der "strict liability", d.h. der Athlet ist verantwortlich für jede verbotene Substanz in seinem Körper. Obwohl der Code Ausnahmeregeln vorsieht, wird jeder bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften auf Doping positiv getestete Athlet automatisch disqualifiziert. Die Medaille wird ihm aberkannt. In Mannschaftswettbewerben lösen zwei Dopingvergehen die Disqualifikation des gesamten Teams aus.

Das Doping-Erstvergehen wird mit einer zweijährigen Regelsperre geahndet. Diese Strafe kann jedoch unter "außergewöhnlichen Umständen" reduziert oder aufgehoben werden. Für ein wiederholtes Doping-Vergehen ist eine lebenslanger Bann vorgesehen. Die WADA veröffentlicht höchstens einmal im Jahr eine Liste mit den verbotenen Mitteln und Methoden. Auf der seit 1.1.2003 gültigen Liste ist erstmals auch das Verbot von Gen-Doping enthalten. Die WADA hat das Recht, Entscheidungen von Sportverbänden vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Lausanne anzufechten. Der Code geht weit über den Rahmen bisheriger Regelungen hinaus, indem er die Zusammenarbeit von Verbänden, Anti-Doping-Erziehung und -Forschung vorsieht.

Die internationalen Sportverbände und -organisationen haben zugesagt, das Regelwerk bis zu den Olympischen Spielen in Athen 2004 offiziell anzuerkennen. Die Regierungen von rund 50 Staaten erklärten in einer auf der Konferenz unterzeichneten "Erklärung von Kopenhagen" ihre Absicht, den Kodex anzuerkennen. Bis zu den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin (Italien) wollen sie daraus ein internationales Anti-Doping-Übereinkommen entwickeln und es anschließend ratifizieren.

Die WADA

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (World Anti-Doping Agency/WADA) ist eine private Stiftung nach Schweizer Recht (NGO). Sie wurde 1999 im Anschluss an eine vom IOC initiierten Weltkonferenz über Doping im Sport in Lausanne (Schweiz) als unabhängige internationale Agentur zur Förderung und Koordinierung der Bemühungen von Sportorganisationen und öffentlicher Behörden zur Bekämpfung von Doping im Sport auf internationaler Ebene gegründet. Die Agentur arbeitet eng mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC), den Internationalen Sportverbänden (IF), den Nationalen Olympischen Komitees (NOC) und den Athleten zusammen. 2001 wurde der Hauptsitz nach Montreal (Kanada) verlegt.

Internet: www.wada-ama.org

   
zurück