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12.10.04
EU hebt Waffenembargo gegen Libyen auf
 
Die Au�enminister der Europ�ischen Union (EU) haben am 11. Oktober 2004 in Luxemburg die Aufhebung des 1986 wegen Terrorismus-Vorw�rfen gegen Libyen verh�ngten Waffenembargos sowie weiterer Beschr�nkungen gegen den nordafrikanischen Staat beschlossen.

Die EU hatte das Embargo gegen Libyen, zu dem auch die Streichung von Flugverbindungen und das Einfrieren libyscher Konten geh�rten, 1986 als Reaktion auf den �La Belle�-Anschlag verh�ngt.

Offiziell wird die jetzt getroffene Entscheidung der EU-Au�enminister damit begr�ndet, dass der libysche de-facto-Staatschef, Oberst Muammar al-Gaddafi, sich vom internationalen Terrorismus abgekehrt habe und sein Land auf jede Art von Massenvernichtungswaffen verzichten wolle. Zudem habe Libyen die Verantwortung f�r den Anschlag auf die Berliner Diskothek �La Belle� �bernommen und
Entsch�digungszahlungen an die Opfer zugesagt. F�r eine Aufhebung des Waffenembargos hatte sich besonders die ehemalige Kolonialmacht Italien wegen der steigenden illegalen Einwanderungen �ber das Mittelmeer eingesetzt. Die italienische Regierung will Libyen Nachtsichtger�te und Patrouillen-Boote verkaufen, die unter das Waffenembargo fallen. Mit den Ger�ten sollen die libyschen Sicherheitskr�fte besser Fl�chtlinge aufsp�ren k�nnen. Im September 2004 hatten bereits die USA ihre 1986 verh�ngten Handels-, Wirtschafts- und Reisesanktionen gegen Libyen formell aufgehoben.

Keine ausreichende Unterst�tzung im EU-Ministerrat fand eine Aufhebung des nach der gewaltsamen Niederschlagung von Studentenprotesten auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989 verh�ngten Waffenembargos gegen China, das vor allem Frankreich fordert. Zahlreiche EU-Staaten haben nach wie vor gro�e Bedenken angesichts der Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik. Einigkeit gab es hingegen dar�ber, die Sanktionen gegen das Milit�rregime in Myanmar zu versch�rfen. So soll ein bereits bestehendes Einreiseverbot f�r Mitglieder des Regimes in die EU auf Milit�rangeh�rige und deren Familien ausgeweitet werden. Zudem d�rfen EU-Unternehmen in dem Land nicht mehr investieren. Begr�ndung: Myanmar habe drei von der EU gestellte Bedingungen zur Aufhebung der Sanktionen nicht erf�llt. So sei Oppositionsf�hrerin und Friedensnobelpreistr�gerin Aung San Suu Kyi weiter in �Schutzhaft�, deren Nationale Liga f�r Demokratie werde weiter verfolgt und die Opposition d�rfe nach wie vor nicht an einer verfassungsgebenden Versammlung teilnehmen.

   
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