Sozialversicherung
in Deutschland ist mit die staatliche Zwangsversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Erwerbs- und Berufsunf�higkeit gemeint. Sie umfa�t unter anderem die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die erforderlichen Mittel werden durch die Beitr�ge der Versicherten und deren Arbeitgeber (Ausnahme: Pflegeversicherung) sowie durch �ffentliche Zusch�sse aufgebracht. Andere Industriestaaten kennen abweichende Formen der Sozialversicherung.
|
|