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Frankreich: Illegale Parteienfinanzierung

 
In einem Verfahren gegen 27 Parteifunktionäre und Bauunternehmer wegen illegaler Parteienfinanzierung verurteilte ein Gericht in Nanterre am 30.1.2004 Alain Juppé, den Vorsitzenden der UMP, zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Die Richter befanden den früheren Premierminister (1995–97) für schuldig, Anfang der 1990er Jahre als Generalsekretär des gaullistischen Rassemblement pour la République (RPR) und zugleich Finanzdirektor des Pariser Rathauses (1988–93) unter dem damaligen Pariser Bürgermeister und RPR-Vorsitzenden Jacques Chirac die Gehälter von sieben RPR-Funktionären aus der Stadtkasse bezahlt zu haben, der durch die fiktiven Arbeitsverträge ein Schaden von rd. 1,2 Mio. € entstanden war. Im Prozess war offenbar geworden, dass während der Amtszeit Chiracs als Bürgermeister (1977–95) keine echte Trennung zwischen dem Personal des Rathauses und dem seiner Parteizentrale existierte. Bei Rechtskraft verliert Juppé nach dem 1995 unter seiner Regierung verabschiedeten Parteienfinanzierungsgesetz das aktive Wahlrecht für fünf und das passive Wahlrecht für zehn Jahre. Juppé legte Berufung gegen das unerwartet harte Urteil ein, den sofortigen Rücktritt von seinen politischen Ämtern lehnte er entgegen früheren Ankündigungen ab. Während er für den Kongress der UMP im Herbst 2004 den Rückzug vom Vorsitz der Regierungspartei in Aussicht stellte, wollte er seine Mandate als Bürgermeister von Bordeaux und Abgeordneter der Nationalversammlung bis zum Ende des Berufungsverfahrens weiter wahrnehmen.
 
 

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