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Internationale Organisationen: Europol

 
Europol Europ�isches Polizeiamt, European Police Office, Office central europ�en de police criminelle

Sitz: Raamweg 47, NL-2596 HN Den Haag Tel: (0031)70-3025302, Fax: -3455896 Internet: http://www.europol.eu.int

Gr�ndung durch Verordnung des Rats der Europ�ischen Union (-> EU) vom 26.7. 1995. Das �bereinkommen �ber die Errichtung des Europ�ischen Polizeiamts (Europol-�bereinkommen), vorgesehen im Vertrag �ber die Europ�ische Union von 1993, trat nach Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten am 1.10. 1998 in Kraft. Am 1.7. 1999 nahm Europol offiziell die T�tigkeit auf. Damit endete die T�tigkeit der seit 1994 als Vorl�ufereinrichtung arbeitenden Europol-Drogeneinheit EDU (Europol Drugs Unit).

Aufgaben: Europol soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verh�tung und Bek�mpfung schwerwiegender F�lle von grenz�berschreitender organisierter Kriminalit�t in den 15 EU-Staaten verbessern. Es handelt sich u.a. um Terrorismus, Geldf�lschung, Betrug mit anderen Zahlungsmitteln sowie Kinderpornographie im Rahmen des internationalen Menschenhandels. Die bisherige Drogeneinheit (EDU) hatte schon die weiteren Bereiche illegaler Rauschgifthandel, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen sowie Schleuser- und Kraftfahrzeugkriminalit�t, Geldw�sche und Menschenhandel abgedeckt. Zur Umsetzung seiner Ziele hat Europol die vorrangige Aufgabe: den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten zu erleichtern; Informationen und Erkenntnisse zusammenzustellen und zu analysieren; die zust�ndigen Beh�rden der Mitgliedstaaten umgehend �ber die sie betreffenden Informationen und festgestellte Zusammenh�nge zwischen Straftaten zu unterrichten; Ermittlungen in den Mitgliedstaaten zu unterst�tzen; automatisierte Informationssammlungen (Datenbanken) zu unterhalten. Daten werden unmittelbar von den Mitgliedstaaten in die Datenbanken eingegeben. Die nationalen Stellen, die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten in Den Haag, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie die dazu erm�chtigten Europol-Bediensteten haben unmittelbaren Zugriff auf die gespeicherten Daten. Mit Inkrafttreten des am Vertrags von Amsterdam am 1.5. 1999 erhielt Europol zus�tzliche, auch operative, Befugnisse. So k�nnen k�nftig gemeinsame Arbeitsgruppen von Vertretern von Europol und den nationalen Polizeibeh�rden operative Aktionen durchf�hren k�nnen. Zudem soll Europol ganz konkrete Ermittlungsma�nahmen der nationalen Polizeibeh�rden initiieren und dann unterst�tzend begleiten k�nnen. Europol verf�gt jedoch weder �ber eigenst�ndige Ermittlungs- noch �ber polizeiliche Exekutivbefugnisse.

Mitglieder: Die 15 EU-Mitgliedstaaten

Organe: Verwaltungsrat aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten; den Vorsitz f�hrt der Vertreter des Mitgliedstaats, der den Vorsitz im EU-Rat innehat; Direktor, vom EU-Rat auf vier Jahre gew�hlt (einmalige Wiederwahl m�glich) ist der bisherige EDU-Koordinator J�rgen Storbeck (Deutschland); Finanzkontrolleur; Haushaltsausschu�, in den jeder Mitgliedstaat einen Vertreter entsendet.
Amtssprache: Englisch.

Finanzierung durch Beitr�ge der Mitgliedstaaten und andere gelegentliche Einnahmen.
 
 
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