Der Fischer Weltalmanach
nachrichtenthemenstaatenbiografienkulturpreisearchiv




Staaten

buchausgabe
cd-rom
links
kontakt
impressum


fischerverlage.de
 


 
24.10.05
Vereinte Nationen: 60 Jahre UN-Charta
 
Vor 60 Jahren, am 24. Oktober 1945, ist die Charta der Vereinten Nationen (UN) in Kraft getreten. Dieser Tag wird jährlich wiederkehrend als »Tag der Vereinten Nationen« begangen. Die Charta war am 26. Juni 1945 in San Francisco (USA) zum Abschluss der »Konferenz der Vereinten Nationen über die Internationale Organisation« unterzeichnet worden. Gegenwärtig gehören den UN – auch die Bezeichnung UNO (United Nations Organization) für die »Organisation der Vereinten Nationen« ist gebräuchlich – mit 191 Staaten alle Staaten der Welt an – mit Ausnahme von Sahara (DARS), Republik China (Taiwan) und Vatikanstadt.

Als vorrangiges Ziel weist die Charta die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit aus. Weitere Ziele nach Art. 1 der Charta sind: die Achtung der Menschenrechte; die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und humanitärem Gebiet (hinzu trat das Anliegen des Umweltschutzes); und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Organisation selbst soll der Charta zufolge ein Mittelpunkt sein, »in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden«.

Bei der Verwirklichung dieser Ziele haben die Mitgliedstaaten wie die UN die in Art. 2 der Charta niedergelegten Grundsätze zu beachten: Ein allgemeines Gewaltverbot und die Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (ausgenommen hiervon sind das Recht auf Selbstverteidigung sowie vom Sicherheitsrat beschlossene legitime Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta); den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitgliedstaaten; das Verbot des Eingreifens der Organisation in die inneren Angelegenheiten der Mitglieder. Der den Staaten zugestandene Umfang ihrer »inneren Angelegenheiten« wurde jedoch zunehmend eingeschränkt; so gilt insbesondere der Schutz der Menschenrechte immer weniger als ausschließlich innere Angelegenheit eines Staates.

Die UN-Charta etablierte sechs Hauptorgane mit unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben, die bei Bedarf Neben- und Hilfsorgane – mit Unterorganen oder Arbeitsgruppen – einsetzen können. Im Laufe der Zeit entstand ein vielschichtiges System, zu dem – neben der Organisation der UN selbst und den von ihr etablierten Spezialorganen – 15 weitere, organisatorisch wie finanziell autonome Sonderorganisationen gehören. Sie sind mit der Kernorganisation vertraglich verbunden; ihre Arbeit soll vom Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) koordiniert werden.

Die sechs Hauptorgane sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der Internationale Gerichtshof (ICJ) und das Sekretariat – das sechste Hauptorgan, der Treuhandrat, ist praktisch funktionslos. Zum wichtigsten Instrument des Sicherheitsrats bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für den Weltfrieden haben sich die in der UN-Charta nicht vorgesehenen Friedenstruppen entwickelt.

Im 60. Jahr ihres Bestehens sollte die Organisation nach dem Plan von UN-Generalsekretär Kofi Annan grundlegend reformiert werden. Doch der UN-Weltgipfel im September 2005 beschloss lediglich einen kleinen Teil der Agenda: So soll es künftig eine eigene Kommission für Friedenseinsätze geben und ein neues Menschenrechtsgremium in Genf geschaffen werden. Die von einigen Staaten – darunter Deutschland – geforderte Reform des Sicherheitsrats ist vorerst aufgeschoben. Und ein ständiger Sitz für Deutschland in diesem wichtigsten UN-Gremium ist fraglicher denn je. (MvB)
   
zurück  

| themen | staaten | biografien | kulturpreise | archiv
| buchausgabe | cd-rom | links | kontakt | impressum |