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06.12.04
Ukraine: Gericht erklärt Stichwahl für ungültig
 
Das Oberste Gericht der Ukraine hat am 3. Dezember 2004 der Klage der Opposition wegen Fälschungen bei der Stichwahl um das Präsidentenamt stattgegeben. Die Richter erklärten das Ergebnis vom 21. November wegen Wahlbetrugs für ungültig, gleichzeitig ordneten sie eine Wiederholung der Stichwahl für den 26. Dezember an. Außerdem erklärten die Richter das Vorgehen der Wahlkommission für unrechtmäßig.


Die Opposition unter Viktor Juschtschenko begrüßte die mit Spannung erwartete Entscheidung mit Jubel. Auch im westlichen Ausland wurde das Urteil der Richter als richtiger Schritt gewertet.


Am 4. Dezember kündigte der amtierende Ministerpräsident Viktor Janukowitsch an, bei der neuen Stichwahl wieder gegen Juschtschenko anzutreten. Allerdings konnte sich das Parlament nicht – wie von der Opposition verlangt – auf eine Reform des Wahlrechts und der Verfassung einigen, mit der Wahlmanipulationen verhindert und die zentrale Wahlkommission umgebildet werden sollten,. Die Opposition kündigte daraufhin an, die Blockade des Präsidentenpalastes und des Regierungsgebäudes fortzusetzen, bis das Parlament diese Forderung erfülle.

   
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