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12.10.04
EU hebt Waffenembargo gegen Libyen auf
 
Die Außenminister der Europäischen Union (EU) haben am 11. Oktober 2004 in Luxemburg die Aufhebung des 1986 wegen Terrorismus-Vorwürfen gegen Libyen verhängten Waffenembargos sowie weiterer Beschränkungen gegen den nordafrikanischen Staat beschlossen.

Die EU hatte das Embargo gegen Libyen, zu dem auch die Streichung von Flugverbindungen und das Einfrieren libyscher Konten gehörten, 1986 als Reaktion auf den »La Belle«-Anschlag verhängt.

Offiziell wird die jetzt getroffene Entscheidung der EU-Außenminister damit begründet, dass der libysche de-facto-Staatschef, Oberst Muammar al-Gaddafi, sich vom internationalen Terrorismus abgekehrt habe und sein Land auf jede Art von Massenvernichtungswaffen verzichten wolle. Zudem habe Libyen die Verantwortung für den Anschlag auf die Berliner Diskothek »La Belle« übernommen und
Entschädigungszahlungen an die Opfer zugesagt. Für eine Aufhebung des Waffenembargos hatte sich besonders die ehemalige Kolonialmacht Italien wegen der steigenden illegalen Einwanderungen über das Mittelmeer eingesetzt. Die italienische Regierung will Libyen Nachtsichtgeräte und Patrouillen-Boote verkaufen, die unter das Waffenembargo fallen. Mit den Geräten sollen die libyschen Sicherheitskräfte besser Flüchtlinge aufspüren können. Im September 2004 hatten bereits die USA ihre 1986 verhängten Handels-, Wirtschafts- und Reisesanktionen gegen Libyen formell aufgehoben.

Keine ausreichende Unterstützung im EU-Ministerrat fand eine Aufhebung des nach der gewaltsamen Niederschlagung von Studentenprotesten auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989 verhängten Waffenembargos gegen China, das vor allem Frankreich fordert. Zahlreiche EU-Staaten haben nach wie vor große Bedenken angesichts der Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik. Einigkeit gab es hingegen darüber, die Sanktionen gegen das Militärregime in Myanmar zu verschärfen. So soll ein bereits bestehendes Einreiseverbot für Mitglieder des Regimes in die EU auf Militärangehörige und deren Familien ausgeweitet werden. Zudem dürfen EU-Unternehmen in dem Land nicht mehr investieren. Begründung: Myanmar habe drei von der EU gestellte Bedingungen zur Aufhebung der Sanktionen nicht erfüllt. So sei Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi weiter in »Schutzhaft«, deren Nationale Liga für Demokratie werde weiter verfolgt und die Opposition dürfe nach wie vor nicht an einer verfassungsgebenden Versammlung teilnehmen.

   
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