Zugang zu Trinkwasser
Anteil der Bev�lkerung, der in einer Entfernung von h�chstens 15 Gehminuten angemessenen Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Wasser hat. Dazu geh�rt behandeltes Oberfl�chenwasser oder unbehandeltes, nicht verschmutztes Wasser aus Quellen, sauberen Brunnen und gesch�tzten Bohrl�chern.
|
|