Studium der Betriebs- und Volkswirtschaft. Anschließend bis 1983 verschiedene Ämter in der fürstlichen Vermögensverwaltung. Vorsitzender des fürstlichen Stiftungsrates. Am 26.8.1984 von seinem Vater, dem regierenden Fürsten Franz Josef II., mit der Ausübung der Hoheitsrechte betraut und bis zu dessen Tode sein Stellvertreter, seit 1989 Staatsoberhaupt. In seiner Regentschaft trat Liechtenstein 1990 als 161. Land den UN und 1992 - im Gegensatz zur Schweiz, mit der es eine Zollunion bildet - dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei. Hans-Adam II. führte in seiner Regentschaft zudem das Frauenwahlrecht ein, 1984 auf nationaler und ab 1986 auf allen politischen Ebenen. In der Auseinandersetzung mit dem Parlament, das eine von ihm geforderte Verfassungsreform mit zusätzlichen Vollmachten für den Fürsten ablehnte, setzte er sich durch: Nach einer Volksabstimmung am 16.3.2003 kann Hans-Adam II. nun u.a. ohne Zustimmung des Parlaments die Regierung entlassen.
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