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Jugoslawien: Albanische Freischärler in Südserbien und Verfassungsrahmen für das Kosovo

 
In der 5 km breiten entmilitarisierten Sicherheitszone im serbischen Grenzgebiet zum Kosovo nahm die »Befreiungsarmee von Preševo, Medvedja und Bujanovac« (UÇPMB) ihren bewaffneten Kampf für den Anschluss der mehrheitlich von Albanern bewohnten Gebiete im Preševo-Tal (»Ost-Kosovo«) an das Kosovo im November 2000 wieder auf (u. a. Überfälle auf Polizeiposten, Geländeverminung). Im März 2001 stoppte die UÇPMB ihre zwei Monate zuvor gestarteten Terroraktionen und Abriegelungen von »befreiten Zonen« jedoch. Ein Waffenstillstandsabkommen (12.3.2001), direkte Verhandlungen zwischen UÇPMB und den neuen Machthabern in Belgrad, der vorübergehende Abzug der (nur leicht bewaffneten) serbischen Polizei und Vermittlung durch die NATO begrenzten den Konflikt. Auch erlaubte die NATO der jugoslawischen Armee, abschnittsweise in die Pufferzone einzurücken (14.3.–24.5.). Im Gegenzug zu einer Amnestie in Kosovo ließ sich die UÇPMB unter der Aufsicht der NATO bis 31.5. entwaffnen. Der am 15.5.2001 von Hækkerup dekretierte »Verfassungsrahmen« für das Kosovo, der auch die Regularien für die auf den 17.11. angesetzten Wahlen festlegte, enthält nur begrenzte Kompetenzen für Regierung und Präsident: Rechtsprechung, innere und militärische Sicherheit sowie die Außenbeziehungen regelt weiterhin die UNMIK; sie entscheidet auch über die Verwendung des größten Teils der Haushaltsmittel, darf Gesetze, die der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates widersprechen, außer Kraft setzen und das Parlament auflösen.
 
 

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