Verschiedene UN-Organe, u.a. der Hochkommissar für Menschenrechte (2000), haben dazu aufgefordert, das Sanktionsregime der UN zu überdenken und Kriterien der Verhältnismäßigkeit, der Erfolgschancen, der Zielgruppenorientierung und der humanitären Rücksichten zu definieren (»smart sanctions«). Im Vergleich zu militärischen Zwangsmaßnahmen, die im Übrigen auch Leid unter der Zivilbevölkerung verursachen würden, spricht viel dafür, weiterhin das Instrument der Wirtschaftssanktionen einzusetzen. Dem jeweiligen nationalen Fall angepasst können sie ein wirkungsvolles Instrument zur Erhöhung des Drucks auf Verursacher schwerer Menschenrechtsverletzungen sein.
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