Präsident Bill Clinton teilt am 17.8. 1998 in einer Fernsehansprache mit, er habe der Grand Jury (aus dem Weißen Haus über Videoaufzeichnung) Auskunft über seine »unangemessene (non appropriate) Beziehung« zu Monica Lewinsky, 1995 / 96 Praktikantin im Weißen Haus, gegeben. Er bedauere, die Öffentlichkeit und sogar seine Frau irregeführt zu haben. Für dieses persönliche Versagen übernehme er die volle und alleinige Verantwortung, auch wenn er die Affäre als Privatangelegenheit betrachte. Seine am 17.1. in einem Zivilverfahren beeidete Aussage, keine sexuelle Beziehung zu Lewinsky gehabt zu haben, sei juristisch korrekt, wenn auch nicht vollständig gewesen. Zu keiner Zeit habe er »irgendjemanden aufgefordert, zu lügen und Beweise zu verbergen oder zu vernichten«. Clinton kritisiert den Sonderermittler Kenneth Starr; dessen seit 1994 laufenden Untersuchungen gegen ihn hätten zu lange gedauert, zu viel gekostet und zu vielen unschuldigen Menschen geschadet. Starr übergibt den Untersuchungsbericht am 9.9. 1998 dem Kongreß; der Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses hat zu entscheiden, ob der Bericht dem Plenum vorgelegt wird. In diesem Fall stimmen die Abgeordneten darüber ab, ob gegen den Präsidenten ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden soll; dieses müßte vom Senat bestätigt werden.
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