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Deutschland: Chronik Entsch�digungsfonds f�r Zwangsarbeiter

 
Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Schlusserkl�rung aller Beteiligten enden am 17.7. 2000 in Berlin die mehr als eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen �ber deutsche Entsch�digungszahlungen an einstige NS-Zwangsarbeiter. Damit kann die Stiftung �Erinnerung, Verantwortung und Zukunft� ihre T�tigkeit aufnehmen; die Auszahlung erster Entsch�digungsleistungen an rd. 1,5 Mio. Anspruchsberechtigte soll noch im Herbst 2000 erfolgen. An den Verhandlungen beteiligten sich neben den Bevollm�chtigten Deutschlands (seit Juli 1999 der FDP-Politiker Otto Graf Lambsdorff), der USA (Staatssekret�r Stuart Eizenstat) und f�nf osteurop�ischen Staaten die Vertreter von Opfer-Organisationen und Anw�lte von Sammelkl�gern. In vier zentralen Punkten mussten schwerwiegende Kontroversen �berwunden werden.

H�he der Entsch�digung: Nachdem ein erstes deutsches Angebot �ber eine Gesamtsumme von 6 Mrd. DM am 7.10.1999 in Washington von der Gegenseite zur�ckgewiesen wird, kommt es am 17.12. zu einer Einigung auf 10 Mrd. DM, die je zur H�fte von der �ffentlichen Hand und der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden sollen.

Verteilung: Am 23.3.2000 einigen sich die beteiligten Parteien auf einen Verteilungsschl�ssel: 8,25 Mrd. DM werden f�r einmalige Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter bereitgestellt, die 5000 DM bzw. 15000 DM (im Fall von sog. Sklavenarbeitern in Konzentrationslagern) erhalten sollen; 1 Mrd. DM sind f�r den Ausgleich von Verm�genssch�den (Enteignungen und Arisierungen) bestimmt; 700 Mio. DM werden in einen Zukunftsfonds f�r Projekte der Generationen- und V�lkerverst�ndigung eingebracht. �ber die einzelnen Zahlungen entscheiden Opferverb�nde vor Ort und Stiftungen in Polen, Tschechien, Russland, Ukraine, und Wei�russland.

Gesetzliche Grundlage: Am 6.7.2000 verabschiedet der Bundestag mit gro�er Mehrheit das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung �Erinnerung, Verantwortung und Zukunft�; der Bundesrat billigt es am 14.7. einstimmig.

Rechtssicherheit: Am 17.7. unterzeichnen Regierungsvertreter der USA und Deutschlands in Berlin ein Abkommen, in dem sich die US-Regierung verpflichtet, den Gerichten im Fall von anh�ngigen oder k�nftigen Sammelklagen gegen deutsche Firmen mit R�cksicht auf die au�enpolitischen Interessen eine Abweisung zu empfehlen. Mangelnde Rechtssicherheit gilt einem Teil der deutschen Unternehmen, die Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime besch�ftigten, als Grund, sich nicht an dem Fonds der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zu beteiligen, aus dem 5 Mrd. DM bereitgestellt werden sollen. Bis Mitte August sagen 3727 Unternehmen insgesamt 3,2 Mrd. DM zu.
 
 
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