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Deutschland: Juristische Aufarbeitung des DDR-Erbes

 
Rechtsbeugung

Am 30.9. 1997 spricht das Landgericht Frankfurt an der Oder sieben ehem. Richter und Staatsanw�lte vom Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Freiheitsberaubung frei. Sie wurden beschuldigt, in zwei Verfahren 1976 und 1979 im Zuge der Repressionsma�nahmen der DDR-Staatssicherheit gegen den 1982 verstorbenen prominenten DDR-Oppositionellen Robert Havemann Unrechtsurteile herbeigef�hrt zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht best�tigt am 22.4. 1998 erstmals die Verurteilung einer fr�heren DDR-Strafrichterin wegen Rechtsbeugung durch das Landgericht Berlin.


Stasi-Mitarbeit

Im Rechtsstreit �ber die �u�erung eines Berliner CDU-Abgeordneten entscheidet der Bundesgerichtshof am 16.6., die Tatsachenbehauptung, der brandenburgische Ministerpr�sident Manfred Stolpe (SPD) sei als �IM Sekret�r �ber zwanzig Jahre im Dienste der Staatssicherheit� t�tig gewesen, sei vom Grundrecht auf freie Meinungs�u�erung gedeckt. Zur Frage, ob Stolpe tats�chlich IM (Inoffizieller Mitarbeiter) der Stasi gewesen ist, nimmt das Gericht ausdr�cklich keine Stellung.

Am 20.7. weist das Bundesverfassungsgericht die Organklage des Vorsitzenden der Parlamentsgruppe der PDS im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, gegen den Immunit�tsausschu� des Parlaments zur�ck. Gysi hatte geltend gemacht, der Bericht verletze seinen verfassungsrechtlich gesch�tzten Abgeordnetenstatus. Eine inhaltliche Pr�fung des Berichts hat das Gericht mit R�cksicht auf den Grundsatz der Parlamentsautonomie nicht vorgenommen. Seinem am 8.5. mit 15 von 17 Stimmen verabschiedeten Untersuchungsbericht zufolge h�lt es der Immunit�tsausschu� f�r erwiesen, Gysi habe sich als Rechtsanwalt bei der Vertretung prominenter Regimekritiker der DDR von 1977 bis 1986 �in die Strategien des Ministeriums f�r Staatssicherheit einbinden lassen� mit dem Ziel der m�glichst wirksamen Unterdr�ckung der demokratischen Opposition in der DDR.
 
 
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