Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) erkl�rt in seinem Urteil vom 11.11.1999 den Finanzausgleich f�r teilweise verfassungswidrig und verpflichtet den Gesetzgeber, bis Ende 2002 ein Ma�st�begesetz zu beschlie�en, in dem die Grunds�tze f�r das finanzielle Ausgleichssystem zwischen den Bundesl�ndern und die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens neu gefasst werden. Auf dieser Basis muss bis Ende 2004 eine neue Gesamtregelung geschaffen werden, anderenfalls entf�llt der L�nderfinanzausgleich. Das BverfG best�tigt den Grundsatz der finanziellen Solidarit�t zwischen �rmeren und reicheren Bundesl�ndern zur Wahrung einheitlicher Lebensverh�ltnisse im gesamten Bundesgebiet, verlangt jedoch mehr Klarheit und Transparenz im System des Finanzausgleichs. Dieses soll finanzschwache L�nder motivieren, ihre Leistungsf�higkeit zu steigern und finanzstarken L�ndern einen angemessenen Bonus einr�umen. Dieses vierte Urteil des BverfG zum L�nderfinanzausgleich (zuvor 1952, 1987, 1992) ergeht nach Verfassungsklagen der Geberl�nder Bayern, Baden-W�rttemberg und Hessen, die sich gegen die Absch�pfung von bis 80% ihrer �ber dem Bundesdurchschnitt liegenden Steuereinnahmen zugunsten finanzschw�cherer L�nder wandten. Am 26.3.2000 einigen sich die Ministerpr�sidenten der 16 Bundesl�nder in Berlin auf Grunds�tze f�r einen neuen Finanzausgleich.
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