Um eine Anhebung der Rentenbeiträge von 20,3 auf 21 % für 1998 zu vermeiden, einigen sich Koalition und SPD am 11.12. auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1.4. 1998 von 15 auf 16 %. Außerdem setzt die Koalition - gegen den Einspruch des Bundesrats - auch das Rentenreformgesetz und damit die sukzessive Senkung des nach 45 Beitragsjahren erreichten Rentenniveaus von 70 % auf 64 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens bis zum Jahre 2030 durch. Die SPD hält an ihren Vorschlägen im wesentlichen fest und kündigt an, die von der Koalition durchgesetzte Reform, die das 1957 festgeschriebene Ziel der Lebensstandardsicherung aufgegeben habe, rückgängig zu machen.
Am 3.4. 1998 beschließt der Bundestag mit Regierungsmehrheit das Versorgungsreformgesetz: Von 1999 bis 2013 werden 0,2% der Besoldungs- und Pensionserhöhungen der Beamten in einen Pensionsfonds eingezahlt; seine Rücklage von rd. 60 Mrd. DM soll zur Altersversorgung der Beamten herangezogen werden.
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