Liga der Arabischen Staaten
League of Arab States
J�mi\'at al-dural al Arab�ya
deutsche Kurzbezeichnung: Arabische Liga
Sitz (Sekretariat): PO Box 11642, Kairo, �gypten
Tel.: (00 20) 2-5 75 05 11, Fax: -5 77 56 26
Deutscher Kontakt: Rheinallee 23, D-53173 Bonn
Tel.: (02 28) 95 59 30, Fax: -35 58 67
Gr�ndung am 22. 3. 1945 in Kairo (�gypten) als Pakt der Liga der Arabischen Staaten, ein loser Zusammenschlu� der sieben Staaten �gypten, Irak, Jemen, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und Transjordanien (heute Jordanien), 1950 durch einen Verteidigungspakt erg�nzt (IGO).
Ziele der Gr�ndungscharta: F�rderung der Beziehungen der Mitgliedstaaten auf politischem, kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet; Wahrung der Unabh�ngigkeit und Souver�nit�t der Mitgliedstaaten und der arabischen Au�eninteressen; Anerkennung Pal�stinas als unabh�ngiger Staat (zentrales politisches Ziel); Verh�tung und Schlichtung von Streitf�llen der Mitglieder untereinander.
Mitglieder (22):
Afrika (10): �gypten (seit 1945, Mitgliedschaft 1979-89 suspendiert), Algerien (seit 1962), Dschibuti (seit 1977), Komoren (seit 1993), Libyen (seit 1953), Marokko (seit 1958), Mauretanien (seit 1973), Somalia (seit 1974), Sudan (seit 1956) und Tunesien (seit 1958);
Asien (12): Bahrain (seit 1971), Irak (seit 1945), Jemen (seit 1945 S�djemen / Aden und seit 1967 Nordjemen / Sanaa), Jordanien (seit 1945), Katar (seit 1971), Kuwait (seit 1961), Libanon (seit 1945), Oman (seit 1971), Pal�stina (seit 1976 durch die PLO vertretenes Vollmitglied), Saudi-Arabien (seit 1945), Syrien (seit 1945) und die Vereinigten Arabischen Emirate (seit 1971).
Organe
Hauptorgane: Beschlie�endes Organ ist der Ligarat aus den 22 Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten; er tritt halbj�hrlich auf der Ebene der Au�enminister, deren Vertretern oder st�ndigen Delegierten zu ordentlichen Sitzungen zusammen; seine Empfehlungen sind nur f�r die jeweils zustimmenden Mitglieder verbindlich. Bei Bedarf halten die K�nige und Staatschefs Gipfeltreffen ab. Der 1950 geschaffene Gemeinsame Arabische Verteidigungsrat aus den Au�en- und Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten kann Ma�nahmen zur Abwehr eines Angriffs auf ein Mitglied treffen (Zweidrittelmehrheit bindend). Weitere Organe sind der 1950 gegr�ndete Arabische Wirtschafts- und Sozialrat der zust�ndigen Minister, die Ministerr�te der Fachressorts (10) und die St�ndigen Aussch�sse (16), u.a. f�r Politik, Wirtschaft, Kultur, Soziales, Rechtswesen und Information. Das Sekretariat untersteht dem Generalsekret�r - seit 1991 Ahmad Esmat Abdel Meguid (�gypten) - und besch�ftigt 460 Mitarbeiter.
Arbeitsweise der Liga: Die Abstimmungsverfahren mit Vetorecht l�hmen oft die Beschlu�f�higkeit. Mehrheitsbeschl�sse binden nur jene Mitglieder, die entsprechend votiert haben. Empfehlungen des Ligarats m�ssen, sollen sie umgesetzt werden, zuvor von den Staatschefs und Regierungen gebilligt werden.
Entwicklung: Die Arbeit der Liga als Wegbereiterin der arabischen Einheit ist nicht gelungen; nationalstaatliche Interessen und zunehmend auch der islamische Fundamentalismus verhinderten eine Verwirklichung der Charta-Ziele. H�hepunkt der Streitigkeiten innerhalb der Liga war der �gyptisch-israelische Camp-David-Frieden von 1978 / 79, der zur Suspendierung der Mitgliedschaft �gyptens 1979-89 und der Verlegung des Liga-Sekretariats von Kairo nach Tunis 1979-90 f�hrte. Der von den Mitgliedern mehrheitlich abgelehnte F�hrungsanspruch des Irak und dessen Einmarsch in Kuwait 1990 f�hrten zur Spaltung der arabischen Welt und machten die Liga weitgehend bedeutungslos. Auch die auf einem Sondergipfel in Kairo 1996 proklamierte �arabische Solidarit�t� angesichts der Regierungs�bernahme durch Benjamin Netanjahu in Israel und die Forderung nach R�ckgabe aller von Israel besetzten arabischen Gebiete (Land gegen Frieden) f�hrten zu keiner gemeinsamen Haltung gegen�ber Israel. Auch im Kosovo-Konflikt waren die Liga-Mitglieder unf�hig, ihren muslimischen Glaubensbr�dern im Kosovo in Einzel- oder Gemeinschaftsaktionen zu Hilfe zu kommen; sie beschr�nkten sich im wesentlichen auf die Verurteilung der den ethnischen Albanern zugef�gten Verbrechen und auf humanit�re Hilfe f�r Fl�chtlinge. - Bis heute besteht kein freier Grenzverkehr zwischen den Mitgliedstaaten, die W�hrungen sind nicht konvertierbar, B�cher und Zeitungen werden nicht frei ausgetauscht.
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