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EU: Ausschuss der Regionen (AdR)

 
Ausschu� der Regionen (AdR)

Gr�ndung am 1.11. 1993 mit Inkrafttreten des EU-Vertrags als beratender Ausschu� aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietsk�rperschaften; konstituierende Sitzung am 9./10.3. 1994. Durch den Vertrag von Amsterdam (1999) wurde die Verpflichtung zur Anh�rung des AdR erweitert und die fakultative Konsultation durch das EP eingef�hrt.

Aufgaben: Der AdR mu� von Rat oder Kommission geh�rt werden bei Beschl�ssen, die die Verantwortlichkeit lokaler und regionaler Beh�rden unmittelbar betreffen: in weiten Bereichen der Verkehrspolitik, bei Besch�ftigung und Sozialpolitik, F�rderma�nahmen in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheitswesen sowie Fragen der TEN, des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts einschlie�lich Strukturfonds sowie der Umwelt; daneben fakultative Konsultationen und Stellungnahmen auf eigene Initiative (z.B. Landwirtschaft).

Zusammensetzung (seit 1.1. 1995): Die 222 Mitglieder sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschlu� auf vier Jahre ernannt (Verteilung auf die Mitgliedstaaten -> WSA). Wiederernennung ist zul�ssig. Die Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Der AdR w�hlt aus seiner Mitte seinen Pr�sidenten: Manfred Dammeyer (D) und sein Pr�sidium auf zwei Jahre. Sieben Fachgruppen.

Personal (31.12. 1998): 88 Dauerplanstellen und 108 Stellen f�r den gemeinsamen organisatorischen Unterbau mit dem WSA (k�nftig unabh�ngige Organisationsstruktur).

Sitz: rue Belliard 79, B-1040 Br�ssel, Tel.: (0032)2-2822211, Fax: -2822325.
 
 

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