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EU: EWS II

 
EWS II (auch: WKM II)

Mit Beginn von Stufe III der EWWU am 1.1. 1999 trat an die Stelle des bisherigen Europäischen Währungssystems (EWS) ein Wechselkursmechanismus, der die Währungen von EU-Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, an diesen bindet. Derzeit beteiligen sich an EWS II die Währungen von Dänemark und Griechenland, nicht aber die von Großbritannien und Schweden. Für die Währungen jener EU-Staaten wurden bilaterale Leitkurse gegenüber dem Euro festgelegt: 1 EUR = 7,46038 dkr; 1 EUR = 353,109 Dr. Die Devisenkassakurse der am EWS II teilnehmenden Währungen dürfen von diesen bilateralen Leitkursen um max. 2,25 % (dkr) bzw. 15 % (Dr.) nach oben oder unten abweichen. Bei Erreichen der Höchst- bzw. Niedrigstkurse (oberer bzw. unterer Interventionspunkt) sind die Europäische Zentralbank und die Zentralbank des betroffenen, nicht am Euro-Währungsraum teilnehmenden Staats zur Intervention in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Leitkursänderungen sind im Einvernehmen möglich. Die Teilnahme an EWS II ist für die EU-Staaten, die nicht dem Euro-Währungsraum angehören, freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion ist jedoch, daß die Währung des an der Europäischen Währungsunion nicht teilnehmenden Staats mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus ohne Spannungen teilgenommen hat.
 
 
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