EWS II (auch: WKM II)
Mit Beginn von Stufe III der EWWU am 1.1. 1999 trat an die Stelle des bisherigen Europ�ischen W�hrungssystems (EWS) ein Wechselkursmechanismus, der die W�hrungen von EU-Staaten, die den Euro noch nicht eingef�hrt haben, an diesen bindet. Derzeit beteiligen sich an EWS II die W�hrungen von D�nemark und Griechenland, nicht aber die von Gro�britannien und Schweden. F�r die W�hrungen jener EU-Staaten wurden bilaterale Leitkurse gegen�ber dem Euro festgelegt: 1 EUR = 7,46038 dkr; 1 EUR = 353,109 Dr. Die Devisenkassakurse der am EWS II teilnehmenden W�hrungen d�rfen von diesen bilateralen Leitkursen um max. 2,25 % (dkr) bzw. 15 % (Dr.) nach oben oder unten abweichen. Bei Erreichen der H�chst- bzw. Niedrigstkurse (oberer bzw. unterer Interventionspunkt) sind die Europ�ische Zentralbank und die Zentralbank des betroffenen, nicht am Euro-W�hrungsraum teilnehmenden Staats zur Intervention in unbegrenzter H�he verpflichtet. Leitkurs�nderungen sind im Einvernehmen m�glich. Die Teilnahme an EWS II ist f�r die EU-Staaten, die nicht dem Euro-W�hrungsraum angeh�ren, freiwillig. Voraussetzung f�r die Teilnahme an der Europ�ischen W�hrungsunion ist jedoch, da� die W�hrung des an der Europ�ischen W�hrungsunion nicht teilnehmenden Staats mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus ohne Spannungen teilgenommen hat.
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