Der Rechtsausschuss der franz�sischen Nationalversammlung qualifiziert das F�rstentum in einem am 22.6. 2000 ver�ffentlichten Bericht als �Offshore-Zentrum�, das die Geldw�sche beg�nstigt. Die Parlamentskommission empfiehlt, die franz�sischen Bankenkontrolle auch auf Monaco anzuwenden. Frankreich, das nach der seit 1962 geltenden Verfassung den Regierungschef Monacos beruft, habe der Entwicklung des F�rstentums zu einem �Territorium der Gef�lligkeit unter franz�sischer Protektion� nicht Einhalt geboten. Monaco, das keine Einkommens-, Verm�gens- und Erbschaftssteuer kennt, habe die Einrichtung von undurchsichtigen Briefkastenfirmen beg�nstigt, deren Fluchtgeld �ein unverletzliches Asyl� f�nde. Dem Bericht zufolge waren in Monaco 1998 etwa 6000 Briefkastenfirmen registriert; 49 Banken verwalteten 340000 Konten; zwei von drei Konteninhabern waren im Ausland ans�ssig. Die Justiz des F�rstentums, die unter politischer Kontrolle der Regierung bzw. des F�rstenhauses stehe, verfolge Aff�ren, die Monaco als Anlageplatz schadeten, nicht und sei zu einer internationalen Zusammenarbeit nicht bereit.
Auf der schwarzen Liste, die der Geldw�sche-Ausschuss der OECD (Financial Action Task Force on Monetary Laundering, FATF) am 22.6.2000 in Paris �ber 15 Staaten ver�ffentlicht, die die geringste Bereitschaft zeigen, der internationalen Geldw�sche einen Riegel vorzuschieben, ist Monaco nicht verzeichnet. Es befand sich jedoch unter den 30 Staaten, deren internationale Kapitalanlagepolitik als problematisch gilt.
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