Entwicklung: Der ER beobachtet die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten beim Beitritt eingegangen sind.
Im Rahmen des ER entstanden bisher 173 Konventionen und Vertragswerke �ber Menschenrechte, Umweltschutz, Datenschutz, ausl�ndische Arbeitnehmer, Bildungsabschl�sse, sprachliche und ethnische Minderheiten, Raumordnung und Medienpolitik, mit denen die rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt wird (sie haben nach ihrer Ratifizierung bindende Wirkung). Die bekannteste ist die Europ�ische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4.11.1950 (seit 3.9.1953 in Kraft. Ihre Unterzeichnung ist Vorbedingung f�r die Mitgliedschaft im ER. Alle 41 Mitgliedstaaten haben die Konvention ratifiziert, aber nicht alle Vertragsstaaten haben sich der obligatorischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Die EMRK wurde durch Zusatzprotokolle erweitert, u.a. durch das 6. Zusatzprotokoll von 1983 �ber die Abschaffung der Todesstrafe. Am 1.1.1999 trat die umstrittene Rahmenkonvention des Europarats �ber Menschenrechte und Biomedizin (auch als Bioethik-Konvention bezeichnet) in Kraft, die erstmals einen v�lkerrechtlich verbindlichen Verhaltenskodex f�r den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantationen festlegt. Die Konvention wurde bisher von 28 Mitgliedstaaten des ER unterzeichnet, durch Deutschland nicht.
Die Parlamentarische Versammlung w�hlte am 21.9.1999 Alvaro Gil-Robles y Gil Delgado (Spanien) zum ersten Menschenrechtskommissar des ER. Hauptaufgabe des Menschenrechtskommissars, der sein Amt am 1. Januar 2000 antrat, ist es, durch Gespr�che mit Regierungen, oppositionellen Gruppen, nationalen Minderheiten oder durch Besuche in Gef�ngnissen die �ffentlichkeit zu sensibilisieren und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Am 28./29.2.2000 konnte Gil-Robles als erster offizieller westlicher Vertreter die kriegszerst�rte tschetschenische Hauptstadt Groznyi und das Lager Tschernokosowo besuchen. Er rief zu einem raschen Kriegsende auf, damit die Not leidende Zivilbev�lkerung versorgt werden k�nne.
Wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien (-> Russland) entzog die Parlamentarische Versammlung am 6.4.2000 den 18 Abgeordneten Russlands das Stimmrecht und forderte das ER-Ministerkomitee auf, eine Suspendierung der russischen Mitgliedschaft zu pr�fen; dieses einigte sich am 11.5.2000 darauf, trotz der Kritik am russischen Vorgehen in Tschetschenien vorerst keine weiteren Sanktionen gegen Russland zu verh�ngen.
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