Der im Dezember 1998 vereidigte 24-k�pfige Interimsrat k�ndigt am 3.9.1999 eine �nderung des Wahlgesetzes an: das Parlament wird von 80 auf 130 Sitze vergr��ert, wovon k�nftig 80 Sitze durch ein Mehrheitswahlsystem und 50 Sitze im Verh�ltniswahlsystem bestimmt werden. Durch das herrschende Mehrheitswahlsystem hatte die Regierungspartei nach den letzten Wahlen 79 von 80 Sitzen erhalten, trotz erheblicher Stimmenanteile der Opposition.
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