Am 30.11.1999 weist das Parlament einen Gesetzesvorschlag zur�ck, mit dem das aktive und passive Wahlrecht f�r Frauen eingef�hrt werden soll. In der Abstimmung setzen sich oppositionelle sunnitische Islamisten und konservative Stammespolitiker knapp gegen die Reformfraktion durch. Der Gesetzesvorschlag war urspr�nglich vom Staatschef, Scheich Jaber al-Ahmed al-Jaber as-Sabah eingebracht worden. Frauenrechtlerinnen rufen daraufhin mit der Begr�ndung, die Verweigerung des Frauenwahlrechts stelle eine Verletzung von Grundrechten dar, zun�chst ein Verwaltungsgericht und dann den Verfassungsgerichtshof an. Das Verfassungsgericht weist am 4.7.2000 die Klagen aus Verfahrensm�ngeln zur�ck. Spielr�ume f�r eine weitere Gesetzesvorlage im Parlament bleiben damit erhalten.
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