Sodruschestwo Nesawisimych Gosudarstw
The Commonwealth of Independent States
Sitz (Sekretariat): Kirava 17, 220000 Minsk,
Weißrußland
Tel.: (0 07) 1 72-22 35 17, Fax: -27 23 39
Internet: http://www.cis.minsk.by
Gründung durch das Abkommen von Minsk (Weißrußland) vom 8.12. 1991 und von Almaty (Kasachstan) vom 21.12. 1991 als Staatengemeinschaft souveräner ehemaliger Sowjetrepubliken bei Wahrung der Souveränität und Gleichberechtigung der Mitgliedstaaten. Die GUS ist kein Völkerrechtssubjekt (keine IGO).
Ziele / Aufgaben: Bildung eines »gemeinsamen militärisch-strategischen Raums«, Zusammenarbeit bei internationaler Friedenssicherung, v.a. bei Abrüstungsmaßnahmen. Hinzu treten: Koordinierung der Außenpolitik, Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums, eines »gesamteuropäischen und eurasischen Marktes«, Zusammenarbeit im Transport- und Zollwesen sowie bei Umweltschutz, Migrationspolitik und Bekämpfung des organisierten Verbrechens.
Mitglieder (12): Die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan (seit 1993), Georgien (seit 1994), Kasachstan, Kirgisistan, Moldau (seit 1994), Rußland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrußland.
Nicht beigetreten sind die ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen.
Organe
Hauptorgane: Rat der Staatsoberhäupter (GUS-Gipfel), tagt mindestens zweimal im Jahr, jedes Mitglied hat ein Vetorecht. Eine Interparlamentarische Versammlung trat erstmals im September 1992 in Bischkek (Kirgisistan) zusammen. Das Exekutivsekretariat in Minsk mit rund 90 Mitarbeitern dient der Vorbereitung und Durchführung des Rats der Staatsoberhäupter; Exekutivsekretär ist Jurij Jarow (Rußland). GUS-Vorsitzender ist Boris Jelzin (Rußland), er wurde am 29.4. 1998 zum 5. Mal im Amt bestätigt.
Entwicklung: Die GUS, wie sie bei der Gründung gedacht war, wurde bisher nicht realisiert. Ihre Ausgestaltung und Fortentwicklung wird - neben der Handlungsunfähigkeit wegen des Vetorechts der gleichberechtigten Mitgliedstaaten - durch das Beharren einiger Mitglieder (z.B. Ukraine und Turkmenistan) auf nationalstaatlicher Unabhängigkeit (aus Furcht vor Bevormundung durch Rußland) sowie durch die politische Schwäche einiger Mitgliedstaaten infolge innerer Unruhen und Nationalitätenkonflikte (z.B. Tadschikistan und Armenien) behindert. Die zentralasiatischen GUS-Mitglieder sind außerdem vorwiegend an einer Kooperation untereinander und mit den muslimischen Nachbarstaaten Iran, Pakistan und Türkei interessiert. Vor allem die finanzielle, wirtschaftliche und machtpolitische Schwäche Rußlands läßt den Zusammenschluß zunehmend in der Bedeutungslosigkeit versinken.
Probleme
Zahlreiche Beschlüsse, so über eine gemeinsame Zentralbank durch Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Rußland, Usbekistan und Weißrußland 1992, eine gemeinsame zentralasiatische Wirtschaftsgemeinschaft der fünf zentralasiatischen GUS-Republiken 1993, den Zusammenschluß zu einer Wirtschaftsunion durch neun der (damals) elf GUS-Mitglieder (Turkmenistan und Ukraine traten später bei) 1993 wurden nicht realisiert. 1994 wurde die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Wirtschaftskomitees mit Sitz in Moskau vereinbart; es soll die weitere wirtschaftliche Integration der GUS-Staaten fördern. 1995 wurden die Schaffung eines zwischenstaatlichen Währungskomitees zur Koordinierung der Finanz- und Kreditpolitik der Mitgliedstaaten sowie 1997 eine Kommission zur Beilegung regionaler Krisen und Konflikte, die mehrere GUS-Mitgliedstaaten betreffen, beschlossen. Zu einer Verwirklichung des geplanten gemeinsamen Wirtschaftsraums kam es bisher nicht. So verhält es sich auch mit der Zollunion, über die sich Rußland, Weißrußland, Kasachstan und Kirgisistan 1996 verständigten und der Tadschikistan am 26.2. 1999 beitrat. Im Februar 1999 erklärte Usbekistan seine Absicht, von dem Vertrag über kollektive Sicherheit der GUS zurückzutreten, der 1992 von neun Staaten (Rußland, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan und Weißrußland) unterzeichnet worden war.
Konferenzen
Das 21. Ratstreffen am 23.10. 1997 war von massiver Kritik an Rußland geprägt. Präsident Jelzin gestand ein, daß Rußland die Schuld am Fortbestehen zahlreicher Probleme innerhalb der GUS trage, und räumte eine Mitverantwortung Rußlands für zunehmende Differenzen unter den Mitgliedstaaten und für die ungelösten Territorialkonflikte in Abchasien (Georgien), in der Dnjestr-Republik (Moldau) und in Berg-Karabach (Aserbaidschan) ein. Jelzin forderte eine Reorganisation der GUS, die bisher ineffizient gearbeitet habe.
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