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Konvergenzkriterien des EU-Vertrags

 
1. Der Anstieg der Verbraucherpreise darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Teuerungs-rate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

2. Staatsverschuldung und Haushaltsdefizit dürfen 60 % bzw. 3 % des BIP nicht überschreiten.

3. Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des EWS seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen, insbesondere ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats auf eigenen Vorschlag.

4. Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht höher liegen als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt in den drei preisstabilsten Mitgliedstaaten.

Die Konvergenzberichte von EWI und EU -Kommission vom 24. bzw. 25. 3. 1998, die dem Europäischen Rat gleichzeitig vorgelegt wurden und die Grundlage für die Entscheidung über die Teilnehmer an der Europäischen Währungsunion bilden, untersuchen, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der EWWU ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind. Geprüft wird, inwieweit die einzelnen Staaten die Konvergenzkriterien erfüllen und damit ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz erreicht haben und ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, die die nationalen Zentralbanken erfüllen müssen, um integraler Bestandteil des ESZB zu werden. Die Konvergenzberichte haben laut EG -Vertrag auch die Entwicklung des ECU, die Ergebnisse bei der Integration der Märkte, Stand und Entwicklung der Leistungsbilanzen sowie die Entwicklung der Lohnstückkosten und der anderen Preisindizes zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der beiden Berichte empfiehlt die Kommission die Teilnahme von elf EU -Staaten an der Währungsunion; das EWI spricht dagegen keine namentliche Empfehlung aus.


Inflationsrate:

Der Anstieg der Verbraucherpreise verlangsamte sich in den meisten EU -Staaten und lag im Zwölfmonatszeitraum bis einschließlich Januar 1998 in 14 der 15 EU -Staaten (Ausnahme: Griechenland 5,2 %) zwischen 1,1 % und 1,9 % (EU -Durchschnitt: 1,6 %) und damit unter dem Referenzwert von 2,7 % .


Öffentliche Finanzen:

Die Staatsverschuldung lag 1997 nur in vier EU -Staaten (Finnland, Frankreich, Großbritannien und Luxemburg) unter dem Referenzwert von 60 % des BIP (EU -Durchschnitt: 72,1 %); in Deutschland betrug sie - bedingt durch die Vereinigung - 61,3 % , und in sieben weiteren Staaten lag sie zwischen 62,0 % und 76,6 % ; die höchste Staatsverschuldung weisen Belgien (122,2 %), Italien (121,6 %) und Griechenland (108,7 %) auf. Deutschland und Frankreich sind die einzigen Staaten mit steigender Schuldenquote; für 1998 wird ein weiterer Anstieg in diesen beiden Staaten erwartet. Die Neuverschuldung lag 1997 in elf EU -Staaten bei oder unter dem Schwellenwert von -3 % des BIP, in Griechenland bei -4 % (EU -Durchschnitt: -2,4 %); Dänemark, Irland und Luxemburg erzielten einen Haushaltsüberschuß.

Die Rückführung des Budgetdefizits unter den Referenzwert und eine Verringerung der Schuldenquote wurde in vielen Staaten erst in jüngster Zeit erreicht, und zwar z.T. durch Maßnahmen mit zeitlich begrenzter Wirkung (z.B. Sondersteuer, Privatisierungen, Goldverkäufe und Verschieben von Ausgaben in die Zukunft); das EWI kritisiert auch die Struktur der Konsolidierungen v.a. zu Lasten der Investitionen. Während die Kommission empfiehlt, daß mit Ausnahme von Griechenland kein EU -Staat ein übermäßiges öffentliches Defizit aufweist, mahnt das EWI weitere erhebliche Haushaltskonsolidierungen in den meisten Staaten an, insbesondere in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Das EWI äußert Besorgnis, ob in Belgien, Griechenland und Italien der Schuldenstand »hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert« und ob bereits eine auf Dauer tragbare Finanzlage erreicht wurde.


Wechselkurskriterium:

Die Währungen von zehn EU -Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien) nahmen in den letzten zwei Jahren sowie die von Finnland seit 14. 10. 1996 und die von Italien seit 25. 11. 1996 (Wiederbeitritt) ohne starke Spannungen und ohne Abwertung des bilateralen Leitkurses gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats auf eigenen Wunsch am Wechselkursmechanismus des EWS teil. Die bilateralen Leitkurse des Ir£ gegenüber allen anderen am Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen wurden zum 16. 3. 1998 auf Antrag der irischen Regierung um 3 % aufgewertet. Finnland und Italien erfüllen formal das Wechselkurskriterium nicht, jedoch haben die Währungen in den vergangenen zwei Jahren eine ausreichende Stabilität gezeigt. Griechenland ist dem Wechselkursmechanismus erst zum 16. 3. 1998 beigetreten. Großbritannien und Schweden beteiligen sich nicht am Wechselkursmechanismus des EWS.


langfristige Zinssätze:

Die langfristigen Zinssätze gingen in allen 15 EU -Staaten zurück und lagen im Zwölfmonatszeitraum bis einschließlich Januar 1998 in 14 Staaten durchschnittlich zwischen 5,5 % und 7,0 % und damit unter dem Referenzwert von 7,8 % (Ausnahme: Griechenland: 9,8 %).
 
 
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