Die OSZE unterhielt Ende 1999 Langzeitmissionen in Gebieten m�glicher oder bestehender Konflikte: u.a. in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Moldau und Tadschikistan, Ukraine und Wei�russland sowie in Kosovo, im Sandschak und in der Vojvodina (Jugoslawien); ferner B�ros in Eriwan (Armenien) und Baku (Aserbaidschan), Zentren in Almaty (Kasachstan), Aschgabad (Turkmenistan) und Bischkek (Kirgisistan). Die Aktivit�ten der OSZE erstrecken sich auch auf die Beobachtung von Wahlen (z.B. Kommunalwahlen in Jugoslawien 1996 und in Kroatien 1997, Pr�sidentschaftswahl in Serbien 1997, Kommunalwahlen in Albanien 1998, Parlamentswahlen in Russland 1999) und die Einhaltung von Abkommen zwischen Konfliktparteien.
1993 - 96 koordinierte die OSZE die versch�rften Sanktionen gegen Serbien und Montenegro (Jugoslawien); sie �berwachte auch das Waffenembargo gegen die ehem. jugoslawischen Republiken. Anfang 1998 l�ste die OSZE mit einer Beobachtermission die UN-�bergangsverwaltung UNTAES in den heute serbisch besiedelten Gebieten Kroatiens (Ostslawonien) ab. Von Oktober 1998 bis M�rz 1999 �berwachte eine OSZE-�berwachungsmission (KVM) in Kosovo die Einhaltung eines Abkommens mit Jugoslawien. Aufgabe einer erneuerten Kosovo-Mission innerhalb der UN-Mission der �bergangsverwaltung in Kosovo (UNMIK) ist es vor allem, die Einhaltung der Menschenrechte zu �berwachen, das Justizsystem zu erneuern, eine Kommunalverwaltung aufzubauen und Wahlen vorzubereiten. Am 6.12.1999 stellte die OSZE in Pri�tina zwei Berichte �ber die Menschenrechtsverletzungen in Kosovo vor. Der erste besch�ftigt sich mit den schon vor der NATO-Intervention begonnenen planm��igen Gewalt jugoslawisch-serbischer Sicherheitskr�fte gegen Kosovo-Albaner; der zweite Bericht f�hrt zahlreiche �bergriffe und Verbrechen von Kosovo-Albanern gegen�ber den ethnischen Minderheiten auf. � Aufgabe der am 11.4.1995 f�r unbeschr�nkte Zeit eingesetzten so genannten Assistenzgruppe f�r Tschetschenien war es damals zun�chst, im ersten Tschetschenien-Krieg (199 - 96) Waffenruhen zwischen den Kriegsparteien zu vermitteln. Obwohl sich die russische und tschetschenische Seite im August 1996 auf eine Einstellung der K�mpfe einigten, blieb das Mandat der Assistenzgruppe bestehen. Sie �bernahm danach vorwiegend Aufgaben im humanit�ren Bereich, bei der F�rderung der Einhaltung der Menschen- und Grundrechte, beim Aufbau demokratischer Institutionen, der R�ckkehr von Fl�chtlingen und bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Normen. Im Dezember 1998 wurde die Assistenzgruppe nach einer Reihe von Entf�hrungen und L�segelderpressungen von Ausl�ndern durch tschetschenische Banden abgezogen.
Der OSZE-Vorsitzende f�r 1999, der norwegische Au�enminister Knut Vollebaek, konnte nach mehrfacher Weigerung und Verz�gerung der russischen Regierung am 16.12.1999 in russisch kontrolliertes Gebiet in Tschetschenien reisen. Eine politische Rolle der OSZE oder des Westens im Kaukasuskonflikt lehnte die russische Seite ab; sie wolle allenfalls �ber ein humanit�res Engagement mit sich reden lassen.
Das 7. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs OSZE am 18./19.9.1999 in Istanbul (T�rkei) war vom Krieg Russlands in Tschetschenien �berschattet. Der russische Pr�sident Boris Jelzin reiste aus Ver�rgerung �ber westliche Kritik am ersten Verhandlungstag ab und lie� sich durch seinen Au�enminister Igor Iwanow vertreten. Unterzeichnet wurden drei Dokumente: Die Schlusserkl�rung von Istanbul sowie eine Europ�ische Sicherheitscharta und eine Neufassung des Vertrags �ber die Reduzierung konventioneller Streitkr�fte in Europa (KSE). In der Schlusserkl�rung erkennt Russland erstmals die Notwendigkeit einer politischen L�sung des Tschetschenien-Konflikts und eine Vermittlerrolle der OSZE grunds�tzlich an. In dem angenommenen Art. 23 zum Krieg in Tschetschenien hei�t es u.a.: �Mit Blick auf die j�ngsten Ereignisse im Nordkaukasus bekr�ftigen wir nachdr�cklich, dass wir die territoriale Integrit�t der Russischen F�deration voll und ganz anerkennen und Terrorismus in allen seinen Formen verurteilen. Wir unterstreichen die Notwendigkeit, die Normen der OSZE zu achten. Wir stimmen �berein, dass es (...) wichtig ist, die Not der Zivilbev�lkerung zu lindern, auch dadurch, dass angemessene Bedingungen geschaffen werden, damit internationale Organisationen humanit�re Hilfe leisten k�nnen. Wir sind uns einig, dass eine politische L�sung von zentraler Bedeutung ist und dass die Hilfe der OSZE dazu beitragen w�rde, dieses Ziel zu erreichen. ... Wir begr��en die Zustimmung der Russischen F�deration zu einem Besuch der OSZE-Pr�sidentschaft in der Region. Wir best�tigen das bestehende Mandat der OSZE-Unterst�tzungsgruppe in Tschetschenien.�
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