Der Antarktisvertrag von 1959 (1961 in Kraft), der alle Landgebiete südlich des 60. Breitengrads einschließlich des Schelfeises umfasst, ist zeitlich unbegrenzt und regelt die friedliche Nutzung der Antarktis. Bisher sind ihm 46 Staaten beigetreten: die 12 Gründungsmitglieder (= Vollmitglieder): Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Norwegen, Russland (damals UdSSR), Südafrika und die USA sowie weitere 16 Staaten mit Konsultativstatus, darunter Deutschland (Voraussetzung ist die Errichtung einer wissenschaftlichen Station) und 18 Staaten ohne Konsultativstatus (= assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht), darunter Österreich und die Schweiz. Ein 1992 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll deklariert die Antarktis für mindestens 50 Jahre als »ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat«; jeder Abbau der Bodenschätze mit Ausnahme wissenschaftlicher Forschung ist verboten. Das Protokoll enthält Regeln für die Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bezug auf Pflanzen- und Tierwelt sowie Abfallbeseitigung und Reinheit des Meerwassers. Institutionen im Rahmen des Antarktisvertrags sind die 1978 zum Schutz der mineralischen und lebenden Ressourcen gegründete ASOC (Antarctic and Southern Ocean Coalition) und das 1958 zur Antarktisforschung geschaffene SCAR (Scientific Committee on Antarctic Research).
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