Das am 25.3.2008 verabschiedete Bundesgesetz gegen Pornografie weckte Bedenken, es könne, auch wegen des unscharfen Begriffs der »Unmoral«, zur Diskreditierung Oppositioneller missbraucht werden; demnach soll die Verbreitung und das Aufrufen von Internetseiten pornografischen und »unmoralischen« Inhalts strafbar sein.
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