Familienförderung: Mit dem Ziel, die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 auf 750000 zu verdreifachen, verabschiedete der Bundestag am 25.10.2007 das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz. Es macht den Weg für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze durch Bundesländer und Kommunen frei, indem der Bund ein Sondervermögen von 2,15 Mrd. € für Investitionskosten bereitstellt (in Kraft 31.12.2007). Als zentrales Element des Projektes legte das Bundeskabinett am 2.5.2008 den Entwurf für ein Kinderförderungsgesetz vor. Dieses soll Eltern ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für ihr Kind zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr garantieren. Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, wird ein Betreuungsgeld in Aussicht gestellt, ohne eine künftige gesetzliche Regelung vorwegzunehmen. Bundesfamilienministerin von der Leyen trieb damit nach Einführung des Elterngeldes ihr zweites großes Reformprojekt voran.
Sozialleistungen: Auf seinen letzten Sitzungen vor der Sommerpause beschloss der Bundestag Ende Juni 2008 u.a.: am 20.6. das sog. Wohn-Riester-Modell, demzufolge staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden können; am 26.6. die Ausweitung des Kinderzuschlags von bis zu 140 € monatlich ab dem 1.10.2008 auf etwa die doppelte Zahl anspruchsberechtigter Familien (250000); am 27.6. die Erhöhung des Wohngelds für rd. 800000 bedürftige Leistungsempfänger von 90 auf 142 € im Monat ab 1.1.2009; neu eingeführt wurde in diesem Zusammenhang ein Heizkostenzuschuss von 50 Cent pro Quadratmeter der Wohnung.
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