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Burkina Faso: Beschneidung

 
Etwa 100–140 Mio. Frauen sind weltweit Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung (engl: Female Genital Mutilation; FGM), einem schmerzvollen Eingriff mit lebenslangen Folgen. Jedes Jahr kommen laut einer UNICEF-Studie drei Mio. neue Opfer hinzu, die meisten davon in Afrika. Aber auch im Nahen Osten, in Indien, Indonesien und Malaysia werden vereinzelt Mädchenbeschneidungen durchgeführt. Nach einer Klassifikation der WHO werden folgende Formen der Beschneidung unterschieden: Typ I: Entfernung der Klitoris-Vorhaut mit partieller oder vollständiger Entfernung der Klitoris; Typ II: Entfernung der gesamten Klitoris mit partieller oder vollständiger Entfernung der kleinen Schamlippen; Typ III: Vollständige Exzision von Klitoris und kleinen Schamlippen, die großen Schamlippen werden bis auf eine kleine Öffnung für Urin und Menstruationsblut zusammengenäht (Infibulation); Typ IV: Sonstige Formen der Verletzung von äußeren und inneren Genitalien durch Dehnung, Verätzung etc. Die Beschneidung, die bereits im Säuglingsalter erfolgen kann, wird meist mit unsterilen Messern oder Rasierklingen und ohne Betäubung durchgeführt. Die Eingriffe sind irreversibel und haben gravierende gesundheitliche und psychische Folgen: Schädigung des sexuellen Empfindungsvermögens, extreme Schmerzen bei Menstruation und Geschlechtsverkehr, chronische Harnleiter- und Nierenbeckenentzündungen sowie schwere psychische Traumata. Immer wieder kommt es auch zu Todesfällen. Die Verstümmelung hat keinen religiösen Hintergrund wie andere Beschneidungsriten. Nach einer Untersuchung des französischen INED-Instituts ist die ethnische Zugehörigkeit Grundlage für FGM. So kommt sie in Marokko oder Tunesien nicht vor, während sie in anderen islamisch geprägten Staaten Afrikas unterschiedlich verbreitet ist. In mehreren afrikanischen Staaten wurden inzwischen strafrechtliche Verbote gegen FGM erlassen, die Zahl der Beschneidungen ist seither aber kaum zurückgegangen. Burkina Faso, als Land mit einer der höchsten Opferzahlen, ist führend im Kampf gegen FGM. Bereits 1985 gab es erste Initiativen von Regierung, NGOs und Frauengruppen, 1990 wurde das Nationale Komitee zur Überwindung von FGM (CNLPE) gegründet. Es organisiert Informationsveranstaltungen und die fachgerechte medizinische Behandlung von FGM-Opfern. 1996 erließ die Regierung ein Beschneidungsverbot, seitdem kam es zu rd. 200 Prozessen. Anteil der von FGM betroffenen Frauen (15–49 Jahre) in %: Somalia 98, Ägypten 96, Guinea 96, Sierra Leone 94, Dschibuti 93, Mali 92, Sudan 90, Eritrea 89, Gambia 78, Äthiopien 74, Burkina Faso 73 (Quelle: UNICEF, 1997–2006).
 
 

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