Die am 26.3.2005 vorgelegte Übergangsverfassung, die noch 2008 vom neu gewählten Parlament angenommen werden soll, sieht eine konstitutionelle Monarchie nach britischem Vorbild vor. Repräsentatives Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Armee ist der König; er muss mit spätestens 65 Jahren abdanken, bei Verstößen gegen die Verfassung kann der Monarch durch das Parlament und ein Referendum bereits vorher seines Amtes enthoben werden. An der Spitze der Regierung steht der Premierminister. Das Zweikammerparlament besteht aus der Nationalversammlung (Unterhaus) mit 47 Abgeordneten und dem Nationalrat (Oberhaus) mit 25 Mitgliedern, von denen 20 in den Distrikten gewählt und fünf vom König ernannt werden. Die Mitglieder des Oberhauses dürfen keiner Partei angehören. Beide Kammern werden für eine jeweils fünfjährige Legislaturperiode gewählt; das Unterhaus wird nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt. Besonderen Stellenwert räumt die Verfassung der Umwelt ein: So verpflichtet Art. 5 die Regierung, sicherzustellen, dass mindestes 60% der gesamten Fläche des Landes für immer von Wäldern bedeckt sein sollen, um die natürlichen Reichtümer des Landes zu erhalten und eine Gefährdung des fragilen Ökosystems der Bergwelt zu verhindern.
|
|