Am 29.4. 1999 reichte Jugoslawien beim ICJ Klage gegen die NATO-Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien und die USA ein, denen es wegen der Luftangriffe im Krieg um das Kosovo Verstöße gegen das Völkerrecht und Völkermord vorwirft. Die Klage gegen Spanien und die USA stellte der ICJ ein, da beide Staaten die Völkermordkonvention von 1948 nur unter Vorbehalt ratifiziert hatten. Der Antrag Jugoslawiens auf eine sofortige Einstellung der Luftangriffe wurde abgewiesen.
Die Zahl der gefällten Urteile ist insgesamt gering:
Seit 1946 bis Anfang Juni 1999 wurden 68 Urteile gesprochen; diese haben keinen Präjudiz-Charakter.
Im Juni 1999 waren 21 Verfahren anhängig.
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