Die Abgeordnetenkammer billigte am 19.2.2008 mit 30 gegen 26 Stimmen bei drei Enthaltungen die Zulassung der aktiven Sterbehilfe unter strikten Auflagen. Danach sollen Ärzte den Sterbewunsch erfüllen oder beim Suizid assistieren dürfen, wenn ein »unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich« den Willen zur Beendigung seines Lebens bekundet. Bei willensunfähigen Kranken reicht eine Patientenverfügung aus. Neben dem behandelnden Arzt müssen zwei weitere Ärzte der Sterbehilfe zustimmen. Bei der Abstimmung erlitt die regierende Christlich-Soziale Volkspartei von Ministerpräsident Jean-Claude Juncker, die sich gegen die Vorlage stellte, eine Niederlage. In Umfragen sprachen sich mehr als 70% der mehrheitlich katholischen Bevölkerung für die Sterbehilferegelung aus. Nach den Niederlanden und Belgien ist Luxemburg das dritte Land, das eine aktive Sterbehilfe erlaubt. Unmittelbar vor der Abstimmung über die Sterbehilfe hatte das Parlament einen Gesetzentwurf der Regierung zum Ausbau der Palliativmedizin einstimmig angenommen.
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