Nachdem ein tödlicher Anschlag im Dezember 2006 und die formelle Aufkündigung des Waffenstillstandes im Juni 2007 das Scheitern der Verhandlungsstrategie der Regierung offenbart hatte, schlug diese eine deutlich härtere Gangart gegenüber dem politischen Umfeld der separatistischen baskischen Untergrundorganisation ein. Die ETA kaschierte ihre reale Schwächung durch eine gesteigerte Terroraktivität. Nachdem am 9.10.2007 der Leibwächter eines Stadtrates einen Bombenanschlag auf sein Auto in Bilbao knapp überlebte, schossen drei mutmaßliche ETA-Terroristen am 1.12. im südfranzösischen Küstenort Capbreton zwei Polizisten der Guardia Civil nieder, von denen einer starb und einer schwer verletzt wurde. Die Ermordung eines ehemaligen sozialistischen Gemeinderats in der baskischen Kleinstadt Mondragón am 7.3.2008 veranlasste die politischen Parteien zum Abbruch des Wahlkampfs für die Parlamentswahl zwei Tage später. Ein Autobombenanschlag vor einer Polizeistation im baskischen Ort Legutiano am 14.5. tötete einen Polizisten, verletzte mehrere Personen schwer und richtete großen Sachschaden an. Bei der Fahndung nach Tätern und Razzien im Sympathisantenumfeld nahmen die Sicherheitskräfte seit Mitte 2007 mehrere hundert Verdächtige fest, darunter zahlreiche Führungskader. Zu den schwersten Schlägen gegen die ETA gehörte die Festnahme des Logistikchefs am 26.7.2007 und des stellvertretenden Militärchefs und des Sprengstoffexperten am 1.9. Der mutmaßliche politische Chef der ETA, Javier López Peña, ging der spanischen und französischen Polizei in einer gemeinsamen Fahndungsaktion am 20.5.2008 in Bordeaux ins Netz. Der am Nationalen Gerichtshof für die Terrorbekämpfung zuständige Ermittlungsrichter Balthasar Garzón Real ordnete am 5.10.2007 die Verhaftung von 23 Führungsmitgliedern der baskischen Partei Batasuna an, die 2003 als politischer Arm der ETA verboten worden war. Als Tarnorganisationen der Batasuna untersagte Garzón am 8.2.2008 der Kommunistischen Partei des Baskenlandes (PCTV) und der Nationalistischen Baskischen Aktion (ANV) für drei Jahre jegliche Parteiarbeit und ließ in den nächsten Tagen weitere extremistische Separatisten verhaften. Im bisher größten ETA-Prozess verurteilte der Nationale Gerichtshof nach zweijähriger Prozessdauer am 19.12.2007 insg. 47 baskische Extremisten wegen Mitgliedschaft in der ETA oder Zusammenarbeit mit ihr zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und 24 Jahren. Zwei ehemalige Führungsmitglieder der Terrorgruppe wurden am 3.1.2008 und am 13.2. jeweils zu 30 Jahren Haft verurteilt.
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