Vor dem Hintergrund der Verfassungsänderung zur Abschaffung des Kopftuchverbots reichte der Oberstaatsanwalts am Obersten Gericht am 14.3.2008 den Antrag ein, die AKP zu verbieten. Sie stelle ein »Zentrum für Aktivitäten gegen die laizistische Ordnung« dar. Die Partei, die lediglich die Fortsetzung früherer islamistischer Parteien sei, wolle ein Gesellschaftsmodell, in dessen Mittelpunkt die Religion stehe. Darüber hinaus forderte er, insg. 71 Mitglieder der Partei, darunter Erdoan und G�l sowie Minister, Abgeordnete und Bürgermeister, für fünf Jahre jegliche politische Tätigkeit zu untersagen. Das Verfassungsgericht nahm den Verbotsantrag am 31.3. einstimmig an. In ihrer Verteidigungsschrift verwies die Regierungspartei darauf, die Anklage werde allein auf Zeitungszitate gestützt, die vor Gericht nicht als Beweis gewertet werden könnten. Sie warf den Oberstaatsanwalt vor, eine »ängstliche und von Verschwörungstheorien geprägte Sicht« zu haben. Auch der Europarat warnte am 26.6. vor einem Verbot der AKP als »Verstoß gegen europäische Normen«. Der Antrag zeitigte auch wirtschaftliche Folgen. Mehr als 300 Mio. US-$ wurden allein in den zwei Wochen nach dessen Einreichung von ausländischen Investoren aus der Türkei abgezogen, die eine heraufziehende politische Instabilität und die Lähmung des Reformprozesses befürchteten.
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