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Umwelt: Naturschutzpolitik in Deutschland

 
Zur Umsetzung der Biodiversitäts-Konvention hat die Bundesregierung am 7.11.2007 die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Damit liegt erstmals ein umfassendes Programm zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen vor. Die Strategie umfasst 330 konkrete Ziele und 430 Einzelmaßnahmen und beinhaltet auch den deutschen Beitrag für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der belebten Natur weltweit.Als eines der Ziele soll die Gefährdungssituation des größten Teils der »Rote-Liste-Arten« bis 2020 um eine Stufe verbessert werden. Bis zu diesem Jahr soll auch der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung von heute 1 auf 5% erhöht werden.Ebenfalls bis 2020 soll durch Renaturierung von Mooren und die Zunahme naturnaher Wälder die natürliche CO2;-Speicherkapazität der Landlebensräume um 10% erhöht werden. Aber auch die Lebensqualität für Stadtbewohner soll verbessert werden. Der Anteil der Mittel für Entwicklungsprojekte, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel haben, an der gesamten deutschen Entwicklungshilfe soll bis 2015 um 50% gesteigert werden. Am 16.11.2007 haben sich die Umweltminister von Bund und Ländern auf das Ziel verständigt, den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsprojekte von derzeit 115 ha pro Tag bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu senken. Die Umweltverbände begrüßten die Vorlage der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt grundsätzlich, monierten jedoch fehlende Angaben zur Finanzierung der einzelnen Maßnahmen. Rechtzeitig vor dem Beginn der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt im eigenen Land einigten sich die Anrainer-Länder der ehemaligen innerdeutschen Grenze mit dem Bund Mitte Mai 2008 auf die Übernahme der Flächen des früheren »Todesstreifens«. Der durchschnittlich 80 Meter breite und insgesamt 1393 km lange Streifen (»Grünes Band«) enthält über 100 als gefährdet eingestufte Biotoptypen (unter anderem Altgrasflure, Halbtrockenrasen, Auen und Sümpfe).
 
 

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