Parallel zu den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft gingen Friedensgespräche zwischen der Regierung und den beiden Rebellenbewegungen SLM und JEM am 15.7.2004 in Addis Abeba weiter. Beiden Seiten waren mehrere Verletzungen des im April vereinbarten Waffenstillstands vorgeworfen worden. Am 18.7. wurden die Gespräche ergebnislos abgebrochen, nachdem sich die Regierung nicht auf einen konkreten Zeitplan für die Entwaffnung der Djandjawid-Milizen hatte festlegen wollen. Nach einem Besuch in Darfur am 24.8.2004 erklärte der britische Außenminister Jack Straw, dass sich die Arbeitsbedingungen für Hilfsorganisationen und die Sicherheitslage in den ca. 130 Flüchtlingslagern zwar verbessert hätten, die Regierung aber bisher nichts zur Verbesserung der Situation außerhalb der Lager getan hätte, wo die Bevölkerung nach wie vor von den Milizen terrorisiert werde. Eine weitere Verhandlungsrunde in Abuja, Nigeria, scheiterte am 15.9.2004.
Mit Resolution 1593 vom 31.3.2005 hatten die UN schließlich beschlossen, die für die Kriegsverbrechen Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag anzuklagen. Die USA hatten zunächst wegen ihres prinzipiellen Widerstands gegen den ICC ein eigenständiges Tribunal im tansanischen Arusha befürwortet, sich aber dem französischen und englischen Druck gebeugt. UN-Generalsekretär Annan übergab dem Chefankläger am 6.4. eine versiegelte Liste mit 51 hochrangigen Regierungsmitgliedern, lokalen Funktionären, Djandjawid- und Rebellenführern, die vor Gericht gestellt werden sollen. Am 13.6.2005 nahm der ICC offiziell seine Ermittlungen auf. Die sudanesische Regierung lehnte die Auslieferung von Sudanesen ab und kündigte zugleich Anfang Juni die Einrichtung eines eigenen Tribunals unter Leitung des Verfassungsrichters Mahmud Mohammed Said Abkam an, durch den die in Darfur begangenen Verbrechen geahndet werden sollen. Bei den unter der Ägide der AU stehenden Friedensverhandlungen in Abuja wurde am 5.7. ein Teilabkommen zwischen der Regierung und den Rebellengruppen der JEM und der SLA vereinbart, der als Grundlage für die politische Lösung des Konflikts dienen soll.
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