WEU Westeurop�ische Union, Western European Union, Union de l\'Europe occidentale
Sitz (Sekretariat): 4 rue de la R�gence, B-1000 Br�ssel Tel.: (0032) 2-5004411, Fax: -5113270 Internet: http://www.weu.int
Gr�ndung am 23.10. 1954 im Rahmen der Pariser Vertr�ge als kollektiver Beistandspakt; in Kraft seit 6.5. 1955.
Die WEU verf�gt �ber keine eigene milit�rische Organisation.
Ziele: Sicherheit der Partner durch automatischen Beistand, �europ�ischer Pfeiler� der NATO.
Heute ist die WEU de facto nur ein sicherheitspolitisches Konsultationsforum; sie soll aber zur Verteidigungskomponente der Europ�ischen Union (EU) ausgebaut werden.
Vollmitglieder (zehn Staaten, die NATO- und EU-Mitglieder sind): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland (seit 1995), Gro�britannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal (seit 1989) und Spanien (seit 1989).
Assoziierte Mitglieder (sechs NATO-Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind): Island, Norwegen und T�rkei sowie seit 11.5. 1999 Polen, die Tschechische Republik und Ungarn; sie sind den Vollmitgliedern nahezu gleichgestellt.
Assoziierte Partner (sieben mittel- und osteurop�ische Staaten): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rum�nien, Slowakei und Slowenien.
Beobachter (f�nf): Die EU-Staaten D�nemark (auch NATO-Mitglied), Finnland, Irland, �sterreich und Schweden.
Hauptorgane: Der Rat der Au�en- und/oder Verteidigungsminister tagt halbj�hrlich und trifft die politischen Entscheidungen. Unterorgane sind das 1989 gegr�ndete Institut f�r Sicherheitsstudien in Paris (Arbeitsaufnahme 1990) sowie das 1993 geschaffene Satellitenzentrum in Torrej�n de Ardoz (Spanien). Das Sekretariat in Br�ssel untersteht dem Generalsekret�r Jos� Cutileiro (Portugal), dessen Amtszeit im November 1999 endet. Die in Paris halbj�hrlich tagende WEU-Versammlung aus 115 Abgeordneten der zehn Vollmitglieder richtet Empfehlungen an den Rat. Die Pr�sidentschaft hat Llu�s Maria de Puig (Spanien).
Personal: Rund 200 in Br�ssel, Paris und Torrej�n.
Finanzierung durch die zehn Vollmitglieder (Haushalt vertraulich).
Entwicklung: Zahlreiche Versuche, die WEU zum �europ�ischer Pfeiler der NATO� auszubauen, blieben erfolglos. Ihre angestrebte Rolle im europ�ischen Krisenmanagement kann die WEU erst ausf�llen, wenn die Einzelheiten ihrer geplanten Arbeitsteilung mit der NATO abschlie�end gekl�rt sind und das Verh�ltnis zur EU auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt ist. Der Vertrag von Maastricht �ber die Europ�ische Union (7.2. 1992, in Kraft am 1.11. 1993) sah zwar die Einbeziehung der WEU in die Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Au�en- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU als �integraler Bestandteil der Entwicklung der Europ�ischen Union� (Verteidigungskomponente der EU) vor. Doch auf dem EU-Gipfel in Amsterdam vom 16./17.6. 1997 scheiterten Deutschland, Frankreich und Belgien mit ihren weitreichenden Vorschl�gen zur Einbindung der WEU v.a. am Widerstand Gro�britanniens und der neutralen Staaten. Im Vertrag von Amsterdam, der am 1.5. 1999 in Kraft trat, wird lediglich das Ziel bekr�ftigt, �die WEU stufenweise zur Verteidigungskomponente der Europ�ischen Union auszubauen�. Bislang wurde die WEU nur mit begrenzten Aufgaben betraut -
etwa mit der Entsendung von beratenden Polizeikontingenten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Sie hat zwar begonnen, eine Strategieplanungs- und Fr�hwarneinheit aufzubauen, doch sind die Mittel daf�r unzureichend. Das Satellitenzentrum verf�gt nicht �ber gen�gend Satelliten, um die gew�nschte Aufkl�rungsarbeit zu leisten. Die Notwendigkeit einer eigenst�ndigen Europ�ischen Sicherheits- und Verteidigungsidentit�t (ESVI) wurde auch auf dem Jubil�umsgipfel der NATO vom 23.-25.4. 1999 in Washington hervorgehoben (NATO).
Auf der Ratstagung in Bremen am 10./11.5. 1999 verst�ndigten sich die (mit den assoziierten und Beobachterstaaten 28) Au�en- und Verteidigungsminister darauf, da� die Vorarbeiten f�r eine Integration der WEU in die EU und der Herstellung einer gemeinsamen milit�rischen Handlungsf�higkeit Europas (ESVI) Ende des Jahres 2000 abgeschlossen sein sollten. Die Aufgaben der WEU im Bereich der Konfliktverh�tung und Krisenbew�ltigung (Petersberger Aufgaben) sollen von der EU �bernommen und neue Institutionen f�r die Sicherheitspolitik geschaffen werden. Die im WEU-Vertrag enthaltene milit�rische Beistandsverpflichtung wird auch k�nftig nur f�r zehn EU-Staaten (ohne D�nemark, Finnland, Irland, �sterreich und Schweden) gelten, die derzeit der WEU angeh�ren. Dieser Schritt wurde vom EU-Gipfel in K�ln am 3./4.6. 1999 best�tigt.
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