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UN: UNHCR

 
UNHCR Die T�tigkeit des UNHCR

Als der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen f�r Fl�chtlinge (UNHCR) am 1.1. 1951 seine Arbeit aufnahm, bestand seine zun�chst auf drei Jahre befristete Aufgabe darin, 1,2 Mio. Fl�chtlingen zu helfen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs heimatlos waren. Seit 1954 wird das UNHCR-Mandat von der UN-Generalversammlung regelm��ig um f�nf Jahre verl�ngert. UNHCR wurde 1954 und 1981 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Hauptfunktionen des UNHCR sind heute, Fl�chtlingen internationalen Rechtsschutz zu gew�hren und dauerhafte L�sungen f�r ihre Probleme zu suchen.

Die Rahmenbedingungen f�r die T�tigkeit des UNHCR bilden die Genfer Fl�chtlingskonvention vom 28.7. 1951, die 1967 durch ein Zusatzprotokoll erg�nzt wurde, das alle zeitlichen und geographischen Einschr�nkungen bei der Fl�chtlingshilfe aufhob. Bis Februar 1999 hatten 137 Staaten die Konvention und/oder das Protokoll unterzeichnet und sich damit zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR in Fl�chtlingsfragen verpflichtet. Nach der v�lkerrechtlich verbindlichen Definition in der Fl�chtlingskonvention gilt eine Person dann als Fl�chtling, wenn sie �aus begr�ndeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalit�t, Zugeh�rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen �berzeugung sich au�erhalb des Landes befindet, dessen Staatsangeh�rigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Bef�rchtungen nicht in Anspruch nehmen will.� � Der Schutz und die Hilfsleistungen von UNHCR werden unabh�ngig von Rasse, Religion, der politischen Meinung und des Geschlechts gew�hrt. Zentrale Bedeutung hat dabei die Verhinderung von Abschiebungen oder Zur�ckweisungen in ein Land, in denen Fl�chtlingen Verfolgung droht. Zudem widmet sich UNHCR besonders den Bed�rfnissen von Kindern und der Gleichstellung von Mann und Frau.

Schutz f�r Binnenfl�chtlinge: In j�ngster Zeit erstreckten sich die UNHCR-Hilfsleistungen nicht mehr allein auf Fl�chtlinge im Sinne der Genfer Fl�chtlingskonvention, sondern auch auf Binnenvertriebene und auf Menschen, die vor innerstaatlichen Konflikten und Menschenrechtsverletzungen fliehen. Wegen der wachsenden Zahl von Binnenfl�chtlingen beschlo� das UNHCR-Exekutivkomitee 1993, die Hilfsma�nahmen f�r diese Gruppe auszuweiten. F�r Binnenfl�chtlinge, die u.a. in Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien (Kosovo), Sierra Leone, Burundi und Aserbaidschan betreut werden, gibt es jedoch keine verbindlichen Regelungen �ber den Rechtsschutz.

Programme: Neben der Soforthilfe bei Massenfluchten (Grundversorgung mit Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Unterk�nften, Kleidung, Medikamenten) und der l�ngerfristigen Versorgung f�r Fl�chtlinge in Wartesituationen strebt UNHCR vor allem dauerhafte L�sungen f�r Fl�chtlinge an. Hierbei gibt es drei Alternativen: Freiwillige R�ckkehr in das Heimatland: UNHCR bem�ht sich besonders darum, da� Fl�chtlinge freiwillig, in Sicherheit und W�rde in ihre Heimat zur�ckkehren k�nnen. Bei den Repatriierungsprogrammen soll besonders das Selbsthilfepotential der Betroffenen (selbst�ndige Gestaltung von Lebens- und Arbeitsm�glichkeiten) gest�rkt werden. Sind diese Programme erfolgreich, k�nnen meistens weitere Fl�chtlingswellen verhindert werden.

Eingliederung in das Erstasylland: Wenn eine R�ckkehr in das Heimatland nicht m�glich ist, erhalten Fl�chtlinge durch Integrationsprogramme Unterst�tzung, um sich im Aufnahmeland eine Existenz aufbauen zu k�nnen. Ziel ist es hierbei, Fl�chtlinge anderen Ausl�ndern und m�glichst den Staatsb�rgern des asylgew�hrenden Landes gleichzustellen.

Umsiedlung in ein Drittland, wenn Fl�chtlinge auf Dauer nicht im Erstasylland bleiben k�nnen.

Bilanz: Von 1951 bis Ende 1998 hat UNHCR weit �ber 30 Mio. Menschen bei der R�ckkehr in ihr Heimatland oder der Integration in ein anderes Land geholfen. Anfang 1998 standen �ber 22 Mio. Fl�chtlinge und Menschen in fl�chtlings�hnlichen Situationen unter dem Mandat von UNHCR (12 Mio. Fl�chtlinge, 0,9 Mio. Asylsuchende, 3,5 Mio. R�ckkehrer, 5,9 Mio. Binnenvertriebene). Sch�tzungen zufolge liegt die Gesamtzahl der Fl�chtlinge (einschlie�lich der im eigenen Land Vertriebenen) jedoch bei fast 50 Mio. Menschen.

Sonder- und Soforthilfeprogramme 1998 betrafen vor allem folgende Regionen: Afrika: Ruanda, Dem. Rep. Kongo, Kongo, Tansania, Burundi, Zentralafrikanische Rep., Somalia, �thiopien, Dschibuti, Eritrea, Sudan; Sierra Leone; Repatriierungsprogramme nach Liberia, Angola, Mali; Asien: Kambodscha, Tadschikistan; Repatriierungsprogramme nach Afghanistan, Myanmar und Sri Lanka; Europa: Bosnien-Herzegowina, GUS-Staaten; Lateinamerika: Guatemala.

Schwerpunkt 1999 ist die R�ckf�hrung von Fl�chtlingen in das Kosovo.

Kooperation: UNHCR arbeitet eng mit anderen Organisationen des UN-Systems zusammen: Weltern�hrungsprogramm (WFP), Weltgesundheitsorganisation (WHO), Entwicklungsprogramm der UN (UNDP) und Kinderhilfswerk (UNICEF). Eine wichtige Partnerschaft besteht auch mit dem Internationalen Roten Kreuz (IKRK) und der Internationalen Organisation f�r Migration (IOM). Die Kooperation mit Streitkr�ften und Friedenssicherungstruppen bildete zuletzt eine grundlegende Voraussetzung f�r eine wirkungsvolle Arbeit des UNHCR in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. � UNHCR hat in den letzten Jahren seine eigene Operationst�tigkeit ausgebaut, �bertr�gt aber die von ihm finanzierten Projekte zum Gro�teil weiterhin privaten Hilfswerken und den zust�ndigen Stellen des jeweiligen Aufnahmelandes.
 
 
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