Nach fünf Jahren Beratung empfahl ein Ausschuss des Unterhauses am 15.4.2005 erstmals eine grundlegende Anpassung der 1947 in Kraft gesetzten Verfassung an neue Erfordernisse. Dabei galt das Hauptinteresse ihrer Öffnung für einen erweiterten Spielraum bei der Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser setzt Artikel 9 der Verfassung bisher Grenzen, indem er Japan verpflichtet, »auf immer dem Krieg als einem souveränen Recht der Nation und der Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Beilegung internationaler Konflikte« abzuschwören. Der Ausschuss schlug vor, das Verbot der Kriegführung weiterhin beizubehalten, jedoch die Beteiligung an militärischen Aktionen der UN und an regionalen Verteidigungssystemen zu erlauben. Des Weiteren sollen die Rolle und Aufgaben des Kaisers genauer definiert und die Thronfolge neu geregelt werden, um dem einzigen Kind des Kronprinzen-Ehepaars, einer Tochter, die Tenno-Nachfolge zu ermöglichen. Nach dem aus der Meiji-Zeit des 19. Jahrhunderts stammenden Kaiserhaus-Gesetz kann nur ein männliches Mitglied der Kaiserfamilie die Tenno-Würde annehmen.
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