Nahezu zeitgleiche Explosionen von Sprengsätzen in drei U-Bahnen gegen 8:47 Uhr Ortszeit sowie in einem Doppeldeckerbus etwa eine Stunde später erschütterten die Londoner City zur Rushhour und legten das gesamte Nahverkehrssystem der Metropole lahm. Über die Zahl der Todesopfer – insgesamt mehr als 52 – herrschte wegen der schweren Bergungsbedingungen in den U-Bahnschächten mehrere Tage Unklarheit. Mehr als 700 Menschen wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Gleichwohl verliefen die Rettungsmaßnahmen nach Medienberichten rasch und effizient. Nach den Anschlägen von Madrid am 11.3.2004, denen diese in ihrem Muster stark ähnelten, waren die Rettungsdienste auf Ereignisse dieser Art vorbereitet. Wenige Stunden nach den Attentaten bekannte sich in einer Internet-Erklärung eine bislang unbekannte »Geheime Al-Qaida-Organisation in Europa« zu der »heroischen Tat«; zwei Tage später reklamierte eine weitere Gruppe, die dem Terrornetzwerk Al-Qaida nahe steht, im Internet die Attacken für sich.Premierminister Blair unterbrach für einige Stunden seine Anwesenheit auf dem G8-Gipfel, um vor Ort die politische Regie zu führen. Er und Außenminister Straw hielten in ersten Erklärungen die Täterschaft einer islamistischen Terrororganisation für erwiesen. Der G8-Gipfel stellte sich in einer Erklärung geschlossen gegen die Bedrohung durch den Terrorismus und setzte seine Beratungen fort.Bereits fünf Tage später konnte Scotland Yard erste Ermittlungserfolge melden. Danach waren die Terroranschläge von vier Selbstmordattentätern begangen worden. In der U-Bahn und in dem zerstörten Doppeldeckerbus gefundene Dokumente ergaben, dass wahrscheinlich drei der Täter aus Leeds und Umgebung stammten, wo die Polizei Razzien durchführte. Auf einer Überwachungskamera im Bahnhof King's Cross wurden vier der Attentäter identifiziert. Die Ermittlungen konzentrierten sich nach diesen ersten Fahndungserfolgen auf die möglichen Hintermänner der Anschläge.
Das Appellationsgericht in London wies am 11.8.2004 die Beschwerde von zehn im Hochsicherheitsgefängnis von Belmarsh inhaftierten Gefangenen zurück und erklärte die Internierungspraxis auf der Grundlage des Anti-Terrorism, Crime, and Security Act von 2001 für rechtmäßig. Das Gesetz, für dessen Geltung Großbritannien Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt hatte, erlaubt es dem Innenminister, ausländische Terrorverdächtige ohne Anklageerhebung und Prozess unbefristet internieren zu lassen, wenn »vernünftige Verdachtsgründe« bestehen. Als solche erkannte das Gericht auch im Ausland unter Folter erpresste Aussagen an.Das als höchstes Gericht tagende Kollegium von neun Law Lords des Oberhauses hingegen erklärte am 16.12.2004 mit 8:1 Stimmen die Internierung von Ausländern als Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, ohne das Antiterrorismus-Gesetz für ungültig erklären zu können. Neben prinzipiellen rechtsstaatlichen Mängeln beanstandeten die Law Lords die Diskriminierung von Ausländern, da das Gesetz terrorismusverdächtige britische Bürger von der Internierung ausnimmt. Unter dem Druck dieser Entscheidung verzichtete die Regierung darauf, das Parlament um die anstehende jährliche Erneuerung des Antiterrorismus-Gesetzes zu ersuchen und setzte stattdessen am 13.3. die Verabschiedung eines neuen »Gesetzes zur Verhütung des Terrorismus« durch, das auch für britische Staatsbürger gilt. Statt einer Internierung einschlägig Verdächtiger kann nun strenger Hausarrest einschließlich Kommunikationsverbot verhängt werden. Als weitere wesentliche Neuerung muss ein Richter die Anordnung des Innenministers innerhalb von sieben Tagen überprüfen. Wesentliche juristische Grundsätze, wie das Prinzip der Unschuldsvermutung, das Recht auf einen ordentlichen Richter und ein ordentliches Verfahren bleiben auch im neuen Gesetz unberücksichtigt. Im Unterhaus fand es nach langer Auseinandersetzung nur eine knappe Mehrheit, weil zahlreiche Labour-Abgeordnete ihre Zustimmung verweigerten. Im Oberhaus lehnten die Lords die Vorlage viermal mit Zweidrittelmehrheit ab, bevor sie dem Kompromiss unter der Bedingung zustimmten, in einem Jahr erneut darüber zu befinden.
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