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WEU: Entwicklung

FWA 99, Spalte 953

Zahlreiche Versuche, die WEU zum »europäischer Pfeiler der NATO « auszubauen, blieben bisher erfolglos. Am 20. 6. 1992 beschlossen die Außen- und Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten in Bonn (Petersberger Abkommen), daß konventionelle Truppen aus den WEU -Staaten künftig für humanitäre, friedenserhaltende und friedenschaffende Missionen zur Verfügung stehen sollen. Der Einsatz muß im Einklang mit den Bestimmungen der UN -Charta stehen, vom UN -Sicherheitsrat gebilligt und vom WEU -Rat einstimmig beschlossen werden. Über die Teilnahme an Operationen entscheiden die Mitgliedstaaten nach wie vor als Souverän nach ihrer Verfassung. Während der NATO weiterhin die Aufgaben der kollektiven Verteidigung verbleiben, will sich die WEU auf die Krisenbewältigung konzentrieren sowie auf friedenserhaltende und friedenschaffende Einsätze (Beispiel: Die 1994 im EU -Auftrag organisierte Aufstellung einer Polizeieinheit für das herzegowinische Mostar). Vorgesehen ist die Durchführung solcher Einsätze unter dem eigenständigen Kommando der WEU in enger Koordination mit den Stäben der NATO und unter Rückgriff auf deren militärische und logistische Ressourcen. Der NATO -Gipfel vom 10. und 11. 1. 1994 bot die Entwicklung »trennbarer, jedoch nicht getrennter« NATO -Kapazitäten CJTF (Combined Joint Task Forces) für die WEU sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit an; die Aktivitäten der aufgelösten Eurogroup (einer informellen Gruppierung der europäischen Verteidigungsminister der NATO) wurden teilweise der WEU übertragen. Am 6. 5. 1996 schlossen WEU und NATO in Brüssel ein Sicherheitsabkommen, das v.a. den Schutz und den Austausch vorsieht; u.a. soll die WEU bestimmte militärische Informationen der NATO erhalten und dadurch politisch aufgewertet werden. - Am 17. und 18. 11. 1997 beschlossen die Außen- und Verteidigungsminister der WEU auf ihrer Ratstagung in Erfurt (an der auch die 18 assoziierten bzw. Beobachterstaaten teilnahmen), daß die Präsidentschaften in der WEU und der EU ab 1999 möglichst bei einem Staat liegen sollen, um die Bedeutung der WEU als Instrument des europäischen Krisenmanagements zu stärken. Diese Doppelpräsidentschaft (sie beginnt im ersten Halbjahr 1999 mit dem deutschen EU -Ratsvorsitz) kann allerdings künftig nur funktionieren, wenn die jeweils amtierenden Staaten beiden Organisationen angehören. Die fünf Staaten mit Beobachterstatus sollen uneingeschränkt an im EU -Auf-trag stattfindenden WEU -Operationen teilnehmen können; die mittel- und osteuropäischen assoziierten Partner sollen besser in die Planungen und die Rüstungskooperation einbezogen werden.

Auf ihrer Ratstagung auf Rhodos (Griechenland) am 11. und 12. 5. 1998 konnten sich die (mit den assoziierten und Beobachterstaaten 28) Außen- und Verteidigungsminister nicht auf einen direkten Beitrag zur Lösung der jüngsten Krise in der Provinz Kosovo (Jugoslawien) einigen und erklärten, die NATO solle die Gewalt eingrenzen; die WEU wolle sich auf die Ausbildung der Grenzpolizei in Albanien und Mazedonien beschränken, damit sich diese Staaten vor einem Übergreifen des Konflikts selbst schützen könnten.

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