FWA 99, Spalte 633
Der Nationalrat billigt am 12.6. 1998 eine Verschärfung des Asylgesetzes, die zum 1.7. in Kraft tritt. Die neue Rechtslage erlaubt die sofortige Abschiebung von Asylsuchenden, die nicht unmittelbar überzeugende Hinweise auf ihre tatsächliche Verfolgung im Heimatland geben können.
Am 12.6. weist Bundesrat Arnold Koller das Bundesamt für Flüchtlinge an, die Abschiebung von abgewiesenen albanischen Asylbewerbern aus dem Kosovo vorläufig auszusetzen, sofern sie nicht straffällig geworden sind.
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