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Deutschland: Tschechische Republik
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FWA 99, Spalte 261a
Am 29.12. 1997 verständigen sich Deutschland und die Tschechische Republik auf die Einrichtung eines Zukunftsfonds, vereinbart in der gemeinsamen Erklärung von Deutschen und Tschechen vom 21.1. 1997. In den Fonds werden von deutscher Seite 140 Mio. DM und von tschechischer Seite 25 Mio. DM eingezahlt, die vor allem rd. 8000 noch lebenden tschechischen Opfern der Nazi-Besetzung zugute kommen sollen. Im Zusammenhang mit dem paritätisch zu besetzenden achtköpfigen Leitungsgremiums hatte es im Vorfeld Probleme gegeben, als bekannt wurde, daß Deutschland beabsichtigt, zwei prominente Vertreter der Sudetendeutschen in den Verwaltungsrat zu entsenden. Zurück
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