FWA 99, Spalte 259
Rechtsbeugung
Am 30.9. 1997 spricht das Landgericht Frankfurt an der Oder sieben ehem. Richter und Staatsanwälte vom Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Freiheitsberaubung frei. Sie wurden beschuldigt, in zwei Verfahren 1976 und 1979 im Zuge der Repressionsmaßnahmen der DDR-Staatssicherheit gegen den 1982 verstorbenen prominenten DDR-Oppositionellen Robert Havemann Unrechtsurteile herbeigeführt zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt am 22.4. 1998 erstmals die Verurteilung einer früheren DDR-Strafrichterin wegen Rechtsbeugung durch das Landgericht Berlin.
Stasi-Mitarbeit
Im Rechtsstreit über die Äußerung eines Berliner CDU-Abgeordneten entscheidet der Bundesgerichtshof am 16.6., die Tatsachenbehauptung, der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) sei als »IM Sekretär über zwanzig Jahre im Dienste der Staatssicherheit« tätig gewesen, sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zur Frage, ob Stolpe tatsächlich IM (Inoffizieller Mitarbeiter) der Stasi gewesen ist, nimmt das Gericht ausdrücklich keine Stellung.
Am 20.7. weist das Bundesverfassungsgericht die Organklage des Vorsitzenden der Parlamentsgruppe der PDS im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, gegen den Immunitätsausschuß des Parlaments zurück. Gysi hatte geltend gemacht, der Bericht verletze seinen verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus. Eine inhaltliche Prüfung des Berichts hat das Gericht mit Rücksicht auf den Grundsatz der Parlamentsautonomie nicht vorgenommen. Seinem am 8.5. mit 15 von 17 Stimmen verabschiedeten Untersuchungsbericht zufolge hält es der Immunitätsausschuß für erwiesen, Gysi habe sich als Rechtsanwalt bei der Vertretung prominenter Regimekritiker der DDR von 1977 bis 1986 »in die Strategien des Ministeriums für Staatssicherheit einbinden lassen« mit dem Ziel der möglichst wirksamen Unterdrückung der demokratischen Opposition in der DDR.
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