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Pakistan: Innenpolitik

FWA 98, Spalte 561

Wegen "Begünstigung der Korruption" und weiterer Vorwürfe verfügt Präsident Faruk Leghari am 5.11. die Absetzung der Premierministerin, löst das Parlament auf und kündigt Neuwahlen an. Bhutto wird unter Hausarrest gestellt, ihr Mann verhaftet. Mit ähnlicher Begründung war die Premierministerin bereits am 6.8.1990 abgesetzt worden.

Die Interimsregierung unter Führung des PPP-Politikers Malik Meraj Khalid verspricht, gegen die Korruption vorzugehen und entläßt Hunderte von Beamten und Regierungsberatern; es kommt jedoch in der Folge kaum zu Anklagen. Am 29.1.1997 bestätigt der Oberste Gerichtshof, daß die Entlassung von Benazir Bhutto rechtmäßig ist.

Bei den Parlamentswahlen am 3.2. (Wahlbeteiligung 40 %) erringt die Pakistan Muslim League (PML-N) des früheren Premierministers Nawaz Sharif eine deutliche Mehrheit: Sie stellt 134 der 217 Abgeordneten im neuen Parlament, auf Benazir Bhuttos PPP entfallen nur 18 Mandate. Sharif, der 1993 ebenfalls wegen Korruption entlassen worden war, kündigt nach seiner Wahl zum neuen Premierminister am 17.2. eine Politik der Wirtschaftssanierung an. Offen bleibt zunächst die Rolle des Militärs und die Macht des Präsidenten, der am 6.1. einen umstrittenen Nationalen Sicherheitsrat (CDNS) unter seinem Vorsitz eingesetzt hat, dem die Militärführung und die wichtigsten Mitglieder des Kabinetts angehören. Am 1.4. billigt das Parlament auf Antrag der Regierung einstimmig eine Verfassungsänderung, die den 8. Verfassungszusatz von 1985 aufhebt, der es dem Präsidenten erlaubt hat, den Premierminister zu entlassen oder das Parlament aufzulösen. Die Führung der Streitkräfte soll künftig vom Premierminister ernannt werden, der Nationale Sicherheitsrat wird aufgelöst. Präsident Leghari stimmt der Verfassungsänderung am 4.3.1997 zu.

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