FWA 98, Spalte 561
Wegen "Begünstigung der Korruption" und weiterer Vorwürfe verfügt Präsident Faruk Leghari am 5.11. die Absetzung der
Premierministerin, löst das Parlament auf und kündigt Neuwahlen an. Bhutto wird unter Hausarrest gestellt, ihr Mann
verhaftet. Mit ähnlicher Begründung war die Premierministerin bereits am 6.8.1990 abgesetzt worden.
Die Interimsregierung unter Führung des PPP-Politikers Malik Meraj Khalid verspricht, gegen die Korruption vorzugehen
und entläßt Hunderte von Beamten und Regierungsberatern; es kommt jedoch in der Folge kaum zu Anklagen. Am 29.1.1997
bestätigt der Oberste Gerichtshof, daß die Entlassung von Benazir Bhutto rechtmäßig ist.
Bei den Parlamentswahlen am 3.2. (Wahlbeteiligung 40 %) erringt die Pakistan Muslim League (PML-N) des früheren
Premierministers Nawaz Sharif eine deutliche Mehrheit: Sie stellt 134 der 217 Abgeordneten im neuen Parlament, auf
Benazir Bhuttos PPP entfallen nur 18 Mandate. Sharif, der 1993 ebenfalls wegen Korruption entlassen worden war,
kündigt nach seiner Wahl zum neuen Premierminister am 17.2. eine Politik der Wirtschaftssanierung an. Offen bleibt
zunächst die Rolle des Militärs und die Macht des Präsidenten, der am 6.1. einen umstrittenen Nationalen
Sicherheitsrat (CDNS) unter seinem Vorsitz eingesetzt hat, dem die Militärführung und die wichtigsten Mitglieder des
Kabinetts angehören. Am 1.4. billigt das Parlament auf Antrag der Regierung einstimmig eine Verfassungsänderung, die
den 8. Verfassungszusatz von 1985 aufhebt, der es dem Präsidenten erlaubt hat, den Premierminister zu entlassen oder
das Parlament aufzulösen. Die Führung der Streitkräfte soll künftig vom Premierminister ernannt werden, der Nationale
Sicherheitsrat wird aufgelöst. Präsident Leghari stimmt der Verfassungsänderung am 4.3.1997 zu.
Zurück